VG Hamburg verbietet Pro-Erdogan-Mahnwache zu G20

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 29.06.2017 eine Mahnwache von Unterstützern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan während des G20-Gipfels verboten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Veranstalters gegen die Demonstrationsverbotszone wurde abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Az.: 3 E 6431/17).

Mahnwache vor Erdogans Hotel geplant

Die Mahnwache unter dem Motto "Pro-Erdogan-Demo!" sollte vom 07.07.2017, 20.00 Uhr, bis zum 08.07.2017, 6.00 Uhr, vor einem Hotel nahe dem Hamburger Rathaus stattfinden. In dem Hotel seien Schutzpersonen der Gefährdungsstufe 1 und 2 untergebracht, hieß es in der Mitteilung. Nach Medienberichten will Erdogan dort übernachten.

VG verweist auf Blockade der Rettungs- und Evakuierungswege zum Hotel

Die Allgemeinverfügung, mit der die Hamburger Polizei in Teilen der Innenstadt Demonstrationen untersagt hat, sei rechtmäßig, erklärte das VG. Die Mahnwache blockiere trotz ihres friedlichen Charakters die Rettungs- und Evakuierungswege zum Hotel.

Gesamtgefahrenlage rechtfertigt begrenztes Versammlungsverbot

Außerdem rechtfertige die Gesamtgefahrenlage das zeitlich und räumlich begrenzte Versammlungsverbot. Das Gericht verwies auf eine frühere Entscheidung, mit der bereits eine Dauerkundgebung gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel verboten wurde. Gegen die Entscheidung kann eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

VG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2017 - 3 E 6431/17

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2017 (dpa).

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