Festsetzung mit fehlenden Schiffssicherheitszeugnissen begründet
Das Verkehrsministerium hatte Mitte August 2020 die beiden Schiffe "Mare Liberum" und "Sebastian K" am Auslaufen gehindert und dies damit begründet, dass die Organisation nicht über die notwendigen Schiffssicherheitszeugnisse verfüge. Dabei berief es sich auf eine seit dem Frühjahr 2020 geltende Änderung der Schiffssicherheitsverordnung.
Mare Liberum: Rechtsänderung soll gezielt humanitäre Einsätze verhindern
Der Verein warf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, mit der Änderung gezielt humanitäre Einsätze verhindern zu wollen. Aus dem Ministerium hieß es hingegen im August: "Der Rechtsänderung liegen ausschließlich schiffssicherheitsrechtliche Erwägungen zugrunde."
VG: Änderung der Schiffssicherheitsverordnung EU-rechtswidrig
Laut Gericht ist die Änderung der Schiffssicherheitsverordnung nicht anwendbar, da sie gegen EU-Recht verstößt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe die Änderungen nicht – wie es erforderlich gewesen wäre – gemäß der Notifizierungsrichtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert, erklärte ein Gerichtssprecher. Nach der Richtlinie müssen die EU-Staaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Dies sei nicht geschehen und "führe zur Unanwendbarkeit der geänderten Vorschriften".
Vereinsvorstand: "Deutliche Klatsche" für Verkehrsminister
"Wir sind wahnsinnig froh, dass die Blockade unseres Einsatzes für die Rechte Geflüchteter aufgehoben ist", kommentierte Mare Liberum-Vorstandsmitglied Hanno Bruchmann das Hamburger Urteil, das "eine deutliche Klatsche" für den Verkehrsminister sei. "Scheuer hat es weder mit Europa noch mit Solidarität (...). Es ist nicht möglich, unsere Schiffe einfach festzuhalten, weil sie im humanitären Einsatz sind", erklärte Bruchmann.