VG Göttingen: Unbeteiligte Privatpersonen dürfen Verkehrssünden Dritter nicht filmen

Ein als "Knöllchen-Horst" bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers am 31.05.2017, dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sei (Az.: 1 A 170/16).

Dashcam-Verwendung unzulässig

Damit dürfe der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, sage der Sprecher. "Knöllchen-Horst" hatte in den vergangenen Jahren Zehntausende Verkehrsteilnehmer angezeigt. Dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße.

VG Göttingen, Entscheidung vom 31.05.2017 - 1 A 170/16

Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2017 (dpa).