VG Göttingen: Ausschluss von Dana Guth aus Göttinger AfD-Kreistagsfraktion vorläufig unwirksam

Der Ausschluss von Dana Guth aus der Fraktion der AfD im Göttinger Kreistag ist zu Unrecht erfolgt. Die in der Geschäftsordnung für den Ausschluss von Mitgliedern vorgesehene Fristbestimmung wurde nicht eingehalten, wie das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 09.10.2017 entschieden hat (Az.:1 B 312/17).

Sachverhalt

Im Streit steht der beschlussweise Ausschluss des Fraktionsmitglieds Dana Guth aus der Göttinger Kreistagsfraktion der AfD am 29.09.2017. Die Betroffene klagte vor dem Verwaltungsgericht und ersuchte um Eilrechtsschutz. Mit der Klage wollte sie festgestellt wissen, dass ihr Ausschluss rechtswidrig gewesen sei; mit dem Eilantrag wollte sie mit sofortiger Wirkung wieder in ihre Rechte und Pflichten als Fraktionsmitglied eingesetzt werden.

VG gab Eilantrag wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung statt

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag stattgegeben. Die AfD-Fraktion habe die in ihrer Geschäftsordnung für den Ausschluss von Mitgliedern vorgesehene Fristbestimmung nicht eingehalten. Diese sehe vor, dass zwischen dem Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds sowie dessen Anhörung und dem Beschluss der Fraktion über den Ausschluss zwei Tage liegen müssen.

Kreistagsfraktion durfte über Ausschluss nicht am selben Tag entscheiden

Die AfD-Kreistagsfraktion hatte über den Ausschluss von Frau Guth noch am Tag der Antragstellung selbst entschieden. Im gerichtlichen Verfahren habe sich die Fraktion nicht geäußert, so das VG weiter. Als Folge dieses Beschlusses müsse die Antragstellerin von der AfD-Kreistagsfraktion wieder in alle Rechte und Pflichten eines Fraktionsmitglieds eingesetzt werden. Die Klage sei weiter anhängig.

VG Göttingen, Beschluss vom 09.10.2017 - 1 B 312/17

Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2017.

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