Sachverhalt
Im Streit steht der beschlussweise Ausschluss des Fraktionsmitglieds Dana Guth aus der Göttinger Kreistagsfraktion der AfD am 29.09.2017. Die Betroffene klagte vor dem Verwaltungsgericht und ersuchte um Eilrechtsschutz. Mit der Klage wollte sie festgestellt wissen, dass ihr Ausschluss rechtswidrig gewesen sei; mit dem Eilantrag wollte sie mit sofortiger Wirkung wieder in ihre Rechte und Pflichten als Fraktionsmitglied eingesetzt werden.
VG gab Eilantrag wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung statt
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag stattgegeben. Die AfD-Fraktion habe die in ihrer Geschäftsordnung für den Ausschluss von Mitgliedern vorgesehene Fristbestimmung nicht eingehalten. Diese sehe vor, dass zwischen dem Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds sowie dessen Anhörung und dem Beschluss der Fraktion über den Ausschluss zwei Tage liegen müssen.
Kreistagsfraktion durfte über Ausschluss nicht am selben Tag entscheiden
Die AfD-Kreistagsfraktion hatte über den Ausschluss von Frau Guth noch am Tag der Antragstellung selbst entschieden. Im gerichtlichen Verfahren habe sich die Fraktion nicht geäußert, so das VG weiter. Als Folge dieses Beschlusses müsse die Antragstellerin von der AfD-Kreistagsfraktion wieder in alle Rechte und Pflichten eines Fraktionsmitglieds eingesetzt werden. Die Klage sei weiter anhängig.