Gebührenbescheide überwiegend aufgehoben
Geklagt hatte ein Unternehmen, das in der Stadt Alsfeld Sammelcontainer für die Altkleidersammlung aufstellt. Bis auf einen Betrag, der der bisher erhobenen Gebühr von 155 Euro pro Jahr für das Aufstellen eines Containers entspricht, sind die Gebührenbescheide von der Vierten Kammer aufgehoben worden. Soweit das Unternehmen sechs zusätzliche, bisher nicht genehmigte Container aufgestellt hatte, bleibt es nach dem Urteilsspruch der Vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen bei dem bisher festgesetzten jährlichen Betrag.
Mehrere Gesichtspunkte für Gebührenerhöhung zu berücksichtigen
Die von der Stadt Alsfeld festgesetzte neue Gebühr von 2.000 Euro pro Jahr und Container hat die Kammer für rechtswidrig erklärt. Es fehle an einer ausreichenden Begründung für die Höhe der festgesetzten Gebühr. Die Stadt müsse zur Begründung der Gebührenhöhe mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen, und dabei neben dem Verwaltungsaufwand und den der Stadt entstehenden Kosten für Folgemaßnahmen wie z.B. die Straßenreinigung auch das wirtschaftliche Interesse der Betroffenen betrachten.