Abberufung eines NPD-Ortsvorstehers in Hessen ist gültig

Die Abberufung des NPD-Ortsvorstehers im hessischen Altenstadt-Waldsiedlung im Jahr 2019 ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen gültig. Die Klage des NPD-Politikers Stefan Jagsch sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dieser hatte sich damit nicht nur gegen seine Absetzung gewandt, sondern auch gegen die Wahl seiner Nachfolgerin. Diese sei ebenfalls rechtmäßig erfolgt, befanden die Richter.

Bundesweite Welle der Empörung

Der Ortsbeirat von Altenstadt-Waldsiedlung war 2019 in die Schlagzeilen geraten, weil die damals anwesenden Vertreter von CDU, SPD, und FDP für den stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Jagsch als Ortsvorsteher gestimmt hatten. Sie begründeten das unter anderem mit fehlenden anderen Kandidaten, das Parteibuch habe keine Rolle gespielt. Nach einer bundesweiten Welle der Empörung setzte der Ortsbeirat den NPD-Politiker wieder ab und wählte eine Nachfolgerin.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Jagsch war dem Gericht zufolge der Auffassung, sowohl seine Abberufung als auch die anschließende Neuwahl seien "verfahrensfehlerhaft erfolgt und deshalb ungültig". Die Richter folgten dieser Ansicht nicht. Das Urteil, das laut Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung erging, ist noch nicht rechtskräftig.

VG Gießen - 8 K 695/20

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021 (dpa).