Stadt durfte Nutzung eines Pkw mit solarstrombetriebenem Kühlschrank verbieten

Die Stadt Gelsenkirchen durfte die Nutzung eines Autos mit solarstrombetriebenem Kühlschrank untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt. Die Konstruktion (Solarpaneele auf den Dachgepäckträger, die mit einem lose durch die Tür verlegten Kabel mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden waren) entspreche nicht den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung, so die Begründung.

Lose Verdrahtung zu Batterie bemängelt

Der Kläger hatte zwei Solarpaneele auf den Dachgepäckträger seines Pkw geschraubt, diese über ein lose durch die Tür verlegtes Kabel mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden und daran einen Kühlschrank angeschlossen, den er im Kofferraum über der Batterie anbrachte. Polizeibeamte bemängelten bei einer Kontrolle unter anderem die lose Verdrahtung zur unbefestigt im Kofferraum befindlichen Batterie, die aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen aufwies und deren Pole mit den Elektroanschlüssen ohne Isolierung unmittelbar unter dem Boden des darüber angebrachten Kühlschranks lagen. Sie forderten den Kläger auf, den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle die Nutzung des Fahrzeugs.

Verstoß gegen Fahrzeugzulassungsverordnung

Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Zur Begründung führte das VG aus, dass allein die von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie offensichtlich ausgehenden Gefahren die durch die Polizeibeamten angenommene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit trügen. Das Fahrzeug des Klägers erweise sich daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung.

VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19.04.2021 - 14 K 333/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2021.

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