VG Gel­sen­kir­chen kippt Ver­bot von "Sand­uh­ren für Kurz­par­ker“

In Dat­teln im nörd­li­chen Ruhr­ge­biet be­schloss der Ge­mein­de­rat vor zwei Jah­ren, so­ge­nann­te Park­sand­uh­ren ein­zu­füh­ren. Auf ge­büh­ren­pflich­ti­gen Park­plät­zen soll­ten sie zehn Mi­nu­ten kos­ten­frei­es Par­ken er­lau­ben. Nichts da, sag­ten die über­ge­ord­ne­ten Be­hör­den in Nord­rhein-West­fa­len, und der Land­kreis Reck­ling­hau­sen kas­sier­te den Rats­be­schluss. Die Stadt klag­te – und er­ziel­te am 07.05.2018 einen Teil­erfolg: Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gel­sen­kir­chen hob das Ver­bot aus for­ma­len Grün­den auf. Es sei un­zu­rei­chend be­grün­det wor­den.

Land be­fürch­tet Un­gleich­be­hand­lung Aus­wär­ti­ger

Das Land Nord­rhein-West­fa­len hält eine sol­che Uhr für rechts­wid­rig, weil sie in § 13 StVO nicht vor­ge­se­hen ist. Au­ßer­dem sei eine Un­gleich­be­hand­lung Aus­wär­ti­ger zu be­fürch­ten – schlie­ß­lich hät­ten Be­su­cher von au­ßer­halb ge­wöhn­lich keine Sand­uhr im Wagen. Der Rat in Dat­teln ver­weist auf Kirch­heim unter Teck in Baden-Würt­tem­berg, wo Au­to­fah­rer seit fast fünf Jah­ren mit sol­chen Uhren kos­ten­frei kurz­par­ken dür­fen.

Keine grund­sätz­li­che Ent­schei­dung über Park­sand­uh­ren er­gan­gen

Bei An­wen­dung des Auf­he­bungs­rechts müsse sich der Kreis Ge­dan­ken ma­chen, ob er über­haupt ein­schrei­te, sagte der Vor­sit­zen­de Rich­ter Al­bert Loh­mann. Der Kreis habe bei sei­ner Ent­schei­dung einen Er­mes­sens­spiel­raum ge­habt. Das habe er aber nicht ge­se­hen. Zu der Frage, ob Park­sand­uh­ren grund­sätz­lich zu­läs­sig sind, traf das Ge­richt keine Ent­schei­dung. In der münd­li­chen Ver­hand­lung hatte die Kam­mer zuvor al­ler­dings eine Ver­ein­bar­keit von Park­sand­uh­ren mit der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung als "schwie­rig" be­zeich­net. Zu­gleich ließ sie eine ge­wis­se Sym­pa­thie für die Re­ge­lung er­ken­nen. Einen Ver­stoß gegen den Gleich­heits­grund­satz des Grund­ge­set­zes sah die Kam­mer nicht.

Neuer for­mal gül­ti­ger Auf­he­bungs­be­schluss mög­lich

Wie es wei­ter­geht, ist un­klar. Ver­tre­ter der Stadt und des be­klag­ten Land­krei­ses Reck­ling­hau­sen er­klär­ten, zu­nächst die Ur­teils­be­grün­dung ab­zu­war­ten. Der Kreis könn­te etwa gegen das Ur­teil Be­ru­fung ein­le­gen oder einen neuen, dies­mal gül­ti­gen Auf­he­bungs­be­schluss er­las­sen.

Park­sand­uh­ren gibt es auch in an­de­ren Ge­mein­den

In Kirch­heim unter Teck dür­fen Au­to­fah­rer be­reits seit fast fünf Jah­ren mit einer Acht-Mi­nu­ten-Sand­uhr kos­ten­frei par­ken. "Die Park­sand­uhr wird sehr po­si­tiv auf­ge­nom­men, da sie sehr un­kom­pli­ziert ein­zu­set­zen ist“, sagte Den­nis Koep von der Stadt­ver­wal­tung. Sie wird mit einem Saug­napf im Fahr­zeug-In­nen­raum an einer Schei­be be­fes­tigt. Zur Ver­brei­tung habe vor allem eine kos­ten­lo­se Ab­ga­be als Wer­be­maß­nah­me der Ein­zel­händ­ler bei­ge­tra­gen. Jetzt kos­ten die Uhren zwei Euro. Park­sand­uh­ren gibt es auch in den baye­ri­schen Städ­ten Vol­kach und Bad Winds­heim. Im säch­si­schen Mitt­wei­da wur­den sie schon vor zwei Jah­ren wie­der ab­ge­schafft – wegen recht­li­cher Be­den­ken. Al­ler­dings gibt es dort jetzt "Bröt­chen­tas­ten“ an den Park­au­to­ma­ten.

Redaktion beck-aktuell, Helge Toben, 8. Mai 2018 (dpa).

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