Eine Einwohnerin der Stadt Essen wollte am Wochenende des AfD-Parteitages einen Familien-Geburtstagsausflug in den Grugapark unternehmen und den dortigen Kinderspielplatz und die Spielwiese nutzen. Deshalb hatte sie bei der Stadt Essen beantragt, den Grugapark während des Parteitags nicht zu schließen. Die Schließung der ganzen Parkanlage beschränke sie unverhältnismäßig in ihren Rechten auf freie Bewegung, Erholung und Aufenthalt im öffentlichen Raum.
Die Stadt Essen begründet die Schließung der Parkanlage mit einer Gefahrenlage während des Parteitages. Im Zuge des umfangreichen Versammlungsgeschehens an dem Wochenende in größtmöglicher Nähe zum Grugapark seien Gefahren für Besucher der Parkanlage sowie ihrer Anlagen abzuwenden.
Schließung sachlich gerechtfertigt
Das VG lehnte den Eilantrag der Anwohnerin ab (Beschluss vom 10.06.2024 – 15 L 808/24, nicht rechtskräftig). Sie habe keine unzumutbaren Nachteile glaubhaft gemacht, die ihr durch die Schließung entstehen. Den geplanten Geburtstagsausflug könne sie dennoch machen, es gebe in Essen und Umgebung genug andere mit Spielwiesen und Kinderspielplätzen ausgestattete Parks und Grünflächen.
§ 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewähre keinen Anspruch auf Öffnung einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde, die aus sachlichen Gründen geschlossen sei. Und die Schließung beruhe hier auf sachlichen Gründen, denn die polizeiliche Gefahrenprognose für den Grugapark sei plausibel. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten komme auch keine teilweise Schließung in Betracht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim OVG Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen.
Ob der Parteitag wie geplant stattfinden kann, ist dabei noch unsicher. Denn die Stadt hat den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zur 2023 geschlossenen Vereinbarung abgegeben hat. Laut der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro. AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, "bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können", hatte er der dpa gesagt.
Die AfD klagt nun gegen die Kündigung des Mietvertrags und hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, teilte das Essener Landgericht am Montag mit. Die zuständige Kammer will am kommenden Montag in mündlicher Verhandlung über den Antrag beraten. Neben der Klage beim LG wird mit einer weiteren Klage beim VG Gelsenkirchen gerechnet. Die habe ein AfD-Anwalt telefonisch angekündigt, sagte ein Sprecher dieses Gerichtes am Montag. Außerdem ist von der AfD eine Anzeige gegen den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) erstattet worden, wie ein Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte.