Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 05.12.2019 ein Waffenverbot gegenüber einem NPD-Funktionär bestätigt. Das Gericht stellte nach Angaben eines Sprechers fest, dass nach höchstrichterlichen Entscheidungen Funktionsträger in der NPD "waffenrechtlich unzuverlässig" seien (Az.: 17 K 532/17).
Rechtsmitteleinlegung noch unklar
Der Vorsitzende eines Kreisverbandes hatte gegen eine entsprechende Entscheidung der Polizei geklagt. Wie die Bild online berichtete, hatte die Polizei dem Mann 2012 zwei Schusswaffen und eine Waffenbesitzkarte abgenommen. Es war zunächst unklar, ob der NPD-Funktionär Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.
Verschärfung des Waffenrechts geplant
Damit Rechtsextremisten in Zukunft nicht mehr so leicht legal an Waffen kommen, soll das Waffenrecht verschärft werden. Der Bundestag wird voraussichtlich noch in diesem Monat über eine entsprechende Reform abstimmen. Diese sieht unter anderem vor, dass die Behörde, die eine Waffenbesitzkarte ausstellt, sich zuvor immer beim Verfassungsschutz nach dem Antragsteller erkundigt.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2019 - 17 K 532/17
Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs, BeckRS 2019, 1285
BVerwG, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD, BeckRS 2019, 20166
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.10.2019, becklink 2014554
BVerwG: NPD-Funktionsträger in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.06.2019, becklink 2013460