Das VG Freiburg steht in diesem Jahr nach eigenem Bekunden vor einer außergewöhnlichen Belastung. Bis Ende Juli seien 3.317 neue Asylverfahren und 1.304 allgemeine Verwaltungsrechtssachen eingegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Im Juli allein summierten sich die Neueingänge auf mehr als 1.000 Verfahren. Das Gericht erwartet, dass das Gesamtaufkommen fast so hoch sein werde wie 2017, dem bisherigen Spitzenjahr.
Im Asylbereich konzentrierten sich die neuen Verfahren vor allem auf Fälle mit Bezug zur Türkei und Afghanistan, so das VG. Hinzu kämen zahlreiche Verfahren zur sogenannten Sekundärmigration, also zur Rückführung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten wie Griechenland, Italien oder Bulgarien. Diese Verfahren seien vergleichsweise aufwändig und erhöhten die Belastung der Kammern zusätzlich.
Die allgemeinen Verwaltungsrechtssachen werden laut Gericht vor allem durch Klagen geprägt, die auf eine Einbürgerung abzielen. Viele richteten sich gegen die Untätigkeit von Verwaltungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Streitigkeiten um die Rückforderung von Corona-Hilfen an Gewerbetreibende. Zusätzlich rechnet das Gericht mit einem spürbaren Anstieg an baurechtlichen Verfahren. Grund ist eine Gesetzesänderung: Seit dem 29.06.2025 entfällt das bislang obligatorische Widerspruchsverfahren. Betroffene in Bausachen können nun direkt nach der Entscheidung der Baubehörden die Verwaltungsgerichte anrufen.
Sorge wegen Verfahrenslaufzeiten
Mit Blick auf die bereits anhängigen und neu eingehenden Asylverfahren erwartet das Gericht, dass diese es voraussichtlich über Jahre beschäftigen werden. Es stellte klar, dass die rechtzeitige Gewährung von Rechtsschutz in Eilverfahren gesichert sei. Dennoch könne es seinem Anspruch, sowohl in Asylsachen als auch in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen zeitnah zu entscheiden, angesichts der angespannten Personallage derzeit nur eingeschränkt gerecht werden.
Trotz der hohen Eingangsbelastung wird die Zahl der im Jahr 2025 abgeschlossenen Verfahren nach Einschätzung des Gerichts nochmals über dem Vorjahreswert liegen. Aktuell arbeiten dort 35 Richterinnen und Richter – darunter zehn in Teilzeit – sowie 18 Beschäftigte in den Geschäftsstellen, von denen zwölf ebenfalls in Teilzeit tätig sind. Im ersten Halbjahr 2025 entsprach die richterliche Besetzung laut Gericht durchschnittlich 33,38 Vollzeitstellen. Zum Vergleich: 2023 habe der Wert bei 33,83, 2024 bei 31,54 gelegen.