Aktuelle Herkunftsländer bedingen hohen Zeitaufwand
Der bisherige Spitzenwert datierte laut VG aus dem Jahr 1993, als beim Verwaltungsgericht Freiburg insgesamt 5.879 Asylverfahren eingegangen seien (1994: 4.482 und 1995: 3.577). Der Großteil der im ersten Halbjahr 2017 klagenden Asylbewerber stamme aus Gambia (969 Verfahren), Afghanistan (613), Syrien (599), Irak (545), Nigeria (386), Pakistan (252), Eritrea (140) und dem Iran (131). Das seien ganz überwiegend Länder, deren Menschenrechtssituation eine zeitaufwändige Bearbeitung der Asylverfahren erwarten lasse. Insoweit stelle sich die Situation anders dar als in den 90er-Jahren, als etwa drei Viertel der Asylbewerber aus Südosteuropa (Rumänien, Jugoslawien, Bulgarien) gestammt und viele Klagen von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.
Erheblicher Personalmangel
Damals habe das Gericht noch über zehn Kammern mit 37 Richtern und 33 Bediensteten im Assistenzbereich verfügt. Heute seien acht Kammern eingerichtet, in denen 29 Richter - unterstützt von 22 Mitarbeiterinnen im Assistenzbereich - arbeiteten. Das Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y), das nach dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung für die Personalausstattung der Gerichte maßgeblich sein solle, weise derzeit eine Deckung des Personalbedarfs von etwa 60% aus. Dem VG fehle es damit in erheblichem Umfang sowohl an Richtern als auch an Personal für die Geschäftsstellen, beklagt das Gericht. Es erachtet daher die von Justizminister Guido Wolf (CDU) für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldeten zusätzlichen Stellen für die baden-württembergischen Verwaltungsgerichte als unerlässlich für eine geordnete Rechtspflege.