Strik­te re­li­giö­se Klei­dungs­re­geln: Kin­der müs­sen den­noch zum Schwimm­un­ter­richt

Kön­nen El­tern aus re­li­giö­sen Grün­den ihre Kin­der vom Schwimm­un­ter­richt be­frei­en las­sen? Ein Ge­richt hat nun zu einem Frei­bur­ger Fall ent­schie­den.

An­ge­hö­ri­ge einer klei­nen christ­li­chen Glau­bens­ge­mein­schaft sind vor dem VG Frei­burg mit ihrem Vor­stoß ge­schei­tert, ihre Kin­der vom schu­li­schen Schwimm­un­ter­richt zu be­frei­en. Die Klage habe kei­nen Er­folg ge­habt, sagte eine Spre­che­rin des Ge­richts auf An­fra­ge (Az.: 2 K 1112/24).

Die Klä­ger hat­ten bei der Ver­hand­lung am Diens­tag re­li­giö­se Grün­de gel­tend ge­macht. "Ich würde schon beim Be­tre­ten des Schwimm­ba­des eine Tod­sün­de be­ge­hen", sagte die 36 Jahre alte Mut­ter. Sie wies auf strik­te Klei­dungs­re­geln der Pal­ma­ria­ni­schen Kir­che hin, die im süd­spa­ni­schen Pal­mar de Troya ihren Mit­tel­punkt hat.

Grün­de für die Ent­schei­dung wird das Ge­richt erst mit­tei­len, wenn das Ur­teil schrift­lich vor­liegt. "Das wird min­des­tens noch zwei Wo­chen dau­ern", sagte die Spre­che­rin. Die Klä­ger – ein Ehe­paar – haben dann eine Frist von einem Monat, um mög­li­che Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen. Falls sie den Weg gehen, würde der Fall zum VGH Baden-Würt­tem­berg in Mann­heim gehen.

Split­ter­grup­pe hat ei­ge­nen "Papst"

Die Pal­ma­ria­ni­sche Kir­che wird in ei­ni­gen Me­di­en als Sekte be­zeich­net. Einem Be­richt des Por­tals "ka­tho­lisch.de" zu­fol­ge han­delt es sich um eine tra­di­tio­na­lis­ti­sche Split­ter­grup­pe, die einen ei­ge­nen "Papst" und "Va­ti­kan" hat. Die Grup­pe be­haup­te sich schon seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten. In Pal­mar de Troya bei Se­vil­la ent­stand dem­nach eine große Ka­the­dra­le als so­ge­nann­ter Papst­sitz. Nach er­gän­zen­den An­ga­ben gibt es zwi­schen die­ser Grup­pe und der rö­misch-ka­tho­li­schen Kir­che weder einen Dia­log noch Kon­tak­te.

In dem Fall ging es ur­sprüng­lich um drei Kin­der des Ehe­paars. Der Streit mit einer Grund- und Werk­re­al­schu­le im Kreis Tutt­lin­gen um den Schwimm­un­ter­richt be­gann be­reits 2021, zu­letzt klag­ten die El­tern gegen das Land Baden-Würt­tem­berg. In der Ver­hand­lung stell­te sich her­aus, dass zwei Kin­der gar nicht mehr auf der Schu­le sind. Diese Fälle haben sich also de facto er­le­digt, wie das Ge­richt fest­stell­te.

Kin­der neh­men am nor­ma­len Schul­un­ter­richt teil

Die Mut­ter und ihr Mann (33) schil­der­ten vor Ge­richt, dass ihre Kin­der am üb­ri­gen Schul­un­ter­richt teil­neh­men, auch beim Sport. Au­ßer­halb der Schu­le dürf­ten sie je­doch nur mit Gleich­alt­ri­gen um­ge­hen, die den Vor­schrif­ten der Glau­bens­ge­mein­schaft ent­spre­chen. Das be­deu­tet etwa ein Rock für Mäd­chen sowie lan­g­är­me­li­ge und hoch­ge­schlos­se­ne Klei­dung. Die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Ga­brie­le Kraft-Lange mach­te deut­lich, dass es um einen schwie­ri­gen Fall geht: "Hier tref­fen Grund­rech­te auf­ein­an­der", sagte sie.

VG Freiburg - 2 K 1112/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 16. April 2025 (dpa).

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