Bürgermeister-Wahl in Strausberg: Stopp durch Landrat war rechtswidrig

Wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten kippt der Landrat die Bürgermeisterwahl in Strausberg. Das will ein Kandidat nicht akzeptieren – und setzt sich vor Gericht durch. Was ist passiert und wie geht es weiter?

Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner hat einen ersten Erfolg im Streit um die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg erzielt. Das VG Frankfurt (Oder) hat am Montag im Eilverfahren entschieden, dass die durch Landrat Gernot Schmidt (SPD) in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommene Wahlabsage rechtswidrig war und nicht sofort vollzogen werden kann (Beschluss vom 09.03.2026 – 4 L 160/26).

Schmidt war davon ausgegangen, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Denn das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner betreibt. Dieser habe so Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt, hatte Landrat Schmidt gesagt. Auch Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) nannte es eine "grobe Ungeschicklichkeit", bei einer Wahl einen Dienstleister zu beauftragen, der selber kandidiere.

Aus Sicht von Landrat Schmidt ist es auffällig, dass ein "außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe" nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden habe. Kandidat Hübner wies den Verdacht der Wahlmanipulation zurück. Landrat Schmidt hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Mitte März hätte die Stichwahl folgen sollen, diese sagte er ab. 

Gericht: "Nicht befugt"

"Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen", so das VG dazu auf Klage von Hübner. Der Landkreis Märkisch-Oderland prüft laut einer Sprecherin bereits, ob er den Beschluss vor dem OVG Berlin-Brandenburg anfechten wird. Ziel sei eine abschließende Klärung der Rechtsfragen durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz.

Das VG wies darauf hin, dass die Kompetenz der Aufsichtsbehörde für die Prüfung von offenkundigen, nicht mehr behebbaren Mängeln am Tag vor der ersten Wahl ende. Möglicherweise vorliegende Mängel könnten nachträglich in einem Wahlprüfungsverfahren geprüft werden, so die Richter. Sollte es zeitliche Probleme geben, die Stichwahl am 15. März durchzuführen, ist laut Gericht eine Verschiebung der Stichwahl möglich.

Schmidt: Behörde trägt Verantwortung

Aus Sicht von Landrat Schmidt haben die VG-Richter die Verantwortung seiner Behörde nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. "Aus Sicht des Landkreises muss bei allen rechtlichen Bewertungen stets der Schutz der demokratischen Legitimation von Wahlen im Mittelpunkt stehen", erklärte der SPD-Politiker. "Wenn offenkundige, schwerwiegende und unbehebbare Mängel der Ordnungsmäßigkeit eines Wahlverfahrens entgegenstehen, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden zu handeln."

Bürgermeisterkandidat Hübner kündigte an, sich am Mittag bei einer Pressekonferenz zu der Entscheidung äußern zu wollen. Sein Anwalt Mario H. Seydel teilte mit, angesichts der Gerichtsentscheidung sei die Stichwahl ohne Verzögerung abzuhalten.

VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 09.03.2026 - 4 L 160/26

Redaktion beck-aktuell, kw, 10. März 2026 (dpa).

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