Nach der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Generalkonsulat in Istanbul im Oktober 2018 hatte die Bundesregierung für Saudi-Arabien einen Stopp für Rüstungsexporte verhängt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nun ein faktisches Exportverbot für Lastwagen eines Rüstungsunternehmen nach Saudi-Arabien aufgehoben. Im konkreten Fall ging es laut Gericht um 110 ungepanzerte Fahrzeuge für die Royal Saudi Land Forces (Urteil vom 03.12.2019, Az. : 5 K 1067/19.F, nicht rechtskräftig).
Ausfuhr war 2017 zunächst genehmigt worden
Die Ausfuhr der Lastwagen war nach Angaben des Gerichts im Jahr 2017 genehmigt worden. 20 Fahrzeuge waren danach bis Ende Oktober 2018 geliefert worden. Mit einem Bescheid vom November 2018 hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt befristet die "Gültigkeit der Genehmigung außer Kraft" gesetzt; weitere Bescheide mit jeweils neuer Befristung folgten. Nachdem das Bundesamt nicht auf einen Widerspruch reagiert hatte, erhob das Unternehmen Untätigkeitsklage.
VG: Begründung zu knapp und zu pauschal
Dieser Klage gab das VG nun statt. Die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen Entscheidungen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, so das Gericht. Außenwirtschaftliche Entscheidungen seien nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung von vornherein jeglicher Begründungspflicht entzogen. Zudem habe das Unternehmen durch die aufschiebende Befristung womöglich Anspruch auf Entschädigung.
VG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.12.2019 - 5 K 1067/19.F
Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019 (dpa).
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Niebank, Menschenrechtliche Risiken als Ausschlusskriterien für Rüstungsexportgenehmigungen,
GSZ 2019, 145
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