VG Frankfurt am Main: Lehrerin muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan an Schule zurück

Eine Grundschullehrerin aus Hessen muss einer Gerichtsentscheidung zufolge auch ohne einen ausgefeilten Hygieneplan an ihre Schule zurückkehren. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden und damit einen Eilantrag der Lehrerin abgelehnt. Die Entscheidung der für Beamtenrecht zuständigen Kammer wurde am 06.05.2020 zugestellt. Die verbeamtete Lehrerin wollte verhindern, dass sie zum Präsenzunterricht herangezogen wird. Sie argumentierte, Land und Schulamt hätten bisher keinen hinreichenden Hygieneplan und kein hinreichendes Arbeitsschutzkonzept vorgelegt (Az.: 9 L 1127/20.F).

VG: Schule traf sehr wohl Vorkehrungen

Das VG sah das anders: Die betreffende Schule habe sehr wohl Vorkehrungen getroffen, "um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte hinreichend zu minimieren". Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, diese dürfte aber bundesweit in ähnlichen Fällen Beachtung finden.

Kein Anspruch auf "Nullrisiko-Situation"

Dem Gericht zufolge kann die Antragstellerin nicht erwarten, "mit einem bis ins letzte ausgefeilten Hygieneplan eine Nullrisiko-Situation in der Schule anzutreffen". Sie kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

VG Frankfurt a. M., Urteil vom 06.05.2020 - 9 L 1127/20.F

Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2020 (dpa).