Mehrfach mit mehr als 100 km/h im Düsseldorfer Rheintunnel
Gegen den Spieler, der Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis ist, ergingen unter anderem wegen elf zwischen November 2016 und April 2018 begangener Geschwindigkeitsübertretungen Bußgeldbescheide, die ihm teilweise befristete Fahrverbote auferlegten. Mehrmals waren Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h im Düsseldorfer Rheintunnel gemessen worden. Weil der Fußballer in weniger als zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister erreicht hatte, forderte ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Dieser Aufforderung folgte er nicht.
Führerscheinentzug rechtens
Das Gericht bewertete das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde als rechtmäßig. Im Regelfall werde die Fahrerlaubnis zwar bei acht Punkten entzogen, so das VG. Das setze aber voraus, dass der Betroffene erst schriftlich ermahnt und dann verwarnt worden ist. Diese Hinweise seien dem Fußballspieler zwar nicht erteilt worden, heißt es im Urteil weiter. Bei "unverbesserlichen Rasern" sei es im Ausnahmefall allerdings auch möglich, diese ohne vorherige Warnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu verpflichten. Das Gericht hielt den Profifußballer für einen solchen Ausnahmefall.
Bußgeldbescheide rechtskräftig
Zwar bestritt Bentaleb während des Verfahrens, bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen am Steuer gesessen zu haben. Das Verwaltungsgericht ging dem aber nicht weiter nach, weil der Fußballer die sich auf vier Monate summierenden Fahrverbote hingenommen hatte und die Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden waren.
Voraussetzung für neuen Führerschein
Der Fußballprofi darf nach der Entziehung der Fahrerlaubnis von seiner britischen Fahrerlaubnis in Deutschland keinen Gebrauch mehr machen. Er kann jedoch die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragen, muss dazu aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, das ihm seine Fahreignung attestiert.