Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

Die Allgemeinverfügung vom 03.11.2020, mit der der Düsseldorfer Oberbürgermeister eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken angeordnet hat, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit dem Eilantrag eines Bürgers entsprochen. Die Entscheidung wirkt sich allerdings nur im Verhältnis zu diesem aus. Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung weiterhin beachten.

Allgemeinverfügung zu unbestimmt

Die Allgemeinverfügung sei unbestimmt, begründet das VG seine Entscheidung. Unter Punkt 1 heiße es: "Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird."

Gefordertes Verhalten nicht klar

Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr müsse er anhand der unbestimmten Begriffe "Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz" selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr "objektiv ausgeschlossen" sei. Dem Bestimmtheitsgebot sei nicht genügt, wenn der Bürger – wie hier – nicht ohne Weiteres in der Lage sei zu erkennen, welches Verhalten von ihm gefordert werde, zumal dann, wenn ein Verstoß bußgeldbewehrt sei.

Zweifel an Mindestabstand von fünf Metern

Das VG hat außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Abstandsregelung von fünf Metern geäußert. Diese gehe deutlich über die Vorgaben in § 2 der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus (Mindestabstand von 1,5 Metern). Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erheben.

Stadt will nachbessern

Wie das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am Montag via Twitter mitteilte, hat die Stadt Düsseldorf nach der Entscheidung ihre betroffene Allgemeinverfügung aufgehoben und für den morgigen Tag eine neue angekündigt.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2020.