VG Düsseldorf: Finanziell angeschlagener Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen

Die Stadt Mönchengladbach ist nicht verpflichtet, dem Deutschen Hilfsdienst Kreisverband Mönchengladbach-Viersen, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, vorläufig eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in Mönchengladbach zu erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Eilbeschluss vom 22.02.2019 entschieden (Az.: 29 L 334/19).

Stadt: Wegen Insolvenzverfahren keine neue Genehmigung für Krankentransporte

Am 28.12.2018 eröffnete das Amtsgericht Mönchengladbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Hilfsdienstes. Die Stadt Mönchengladbach teilte dem Deutschen Hilfsdienst daraufhin mit, dass eine Wiedererteilung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten, die zum 31.01.2019 auslief, wegen des Insolvenzverfahrens auszuschließen sei. Der Deutsche Hilfsdienst erstrebte anschließend im Weg des Eilrechtsschutzes die vorläufige Wiedererteilung seiner Genehmigung.

VG: Erforderliche Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht gewährleistet

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den strengen gesetzlichen Vorgaben könne eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden, wenn unter anderem die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass die zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel langfristig verfügbar sind. Diesen Nachweis habe der Deutsche Hilfsdienst nicht erbracht.

Ausnahmen nicht möglich

Ausnahmen von den strengen Vorgaben, etwa im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen, sehe das Gesetz ausdrücklich nicht vor, so das VG weiter. Damit solle der Gefahr vorgebeugt werden, dass finanziell angeschlagene Krankentransportbetriebe wirtschaftlichen Aspekten zum Nachteil der Patienten Vorrang vor fachlich-medizinischen Aspekten geben.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019 - 29 L 334/19

Redaktion beck-aktuell, 25. Februar 2019.

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