Stadt: Wegen Insolvenzverfahren keine neue Genehmigung für Krankentransporte
Am 28.12.2018 eröffnete das Amtsgericht Mönchengladbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Hilfsdienstes. Die Stadt Mönchengladbach teilte dem Deutschen Hilfsdienst daraufhin mit, dass eine Wiedererteilung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten, die zum 31.01.2019 auslief, wegen des Insolvenzverfahrens auszuschließen sei. Der Deutsche Hilfsdienst erstrebte anschließend im Weg des Eilrechtsschutzes die vorläufige Wiedererteilung seiner Genehmigung.
VG: Erforderliche Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht gewährleistet
Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den strengen gesetzlichen Vorgaben könne eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden, wenn unter anderem die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass die zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel langfristig verfügbar sind. Diesen Nachweis habe der Deutsche Hilfsdienst nicht erbracht.
Ausnahmen nicht möglich
Ausnahmen von den strengen Vorgaben, etwa im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen, sehe das Gesetz ausdrücklich nicht vor, so das VG weiter. Damit solle der Gefahr vorgebeugt werden, dass finanziell angeschlagene Krankentransportbetriebe wirtschaftlichen Aspekten zum Nachteil der Patienten Vorrang vor fachlich-medizinischen Aspekten geben.