Drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug
Die Bundeswehr hatte den Kläger, der für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen worden war, vor Ablauf seiner Dienstzeit zum 30.11.2013 entlassen. Begründet wurde dies mit drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug. So habe der Kläger mehrfach das Wort "Jude" in der Absicht verwendet, andere Soldaten zu beschimpfen. Ferner habe er während eines Ausbildungsabschnitts im Unterricht aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt. Außerdem habe er einen Kameraden in der Ausbildungswerkstatt aufgefordert, dieser solle zu einem zivilen dunkelhäutigen Auszubildenden einer anderen Klasse den Satz "Hey, Nigger, komm mal rüber, die Herrenrasse hat einen Auftrag für dich" sagen.
VG: Kläger fehlt charakterliche Eignung zum Soldaten
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die drei geschilderten Vergehen die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit rechtfertigen. Auch wenn die Verwendung des Wortes "Jude" nicht in Beleidigungsabsicht erfolgt sein sollte, lasse es der Kläger jedenfalls an einem sensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte fehlen, so das Gericht. Zusammen mit den beiden anderen Vorfällen habe die Beklagte die Vorwürfe zu Recht als Dienstvergehen bewertet und die Schlussfolgerung der fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers gezogen. Der Entlassungsbescheid sei damit rechtmäßig, so das Gericht.