Oberbürgermeister forderte von NPD Entfernung der Plakate
Die NPD hatte die streitgegenständlichen Plakate anlässlich der Europawahl an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Mönchengladbach aufgehängt. Der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach hatte die Partei mit Ordnungsverfügung aufgefordert, die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen oder unkenntlich zu machen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht.
VG: Plakate erfüllen Straftatbestand der Volksverhetzung
Diese Entscheidung des Oberbürgermeisters hat das Verwaltungsgericht nun im Klageverfahren bestätigt. Mit dem Aufhängen der Plakate im Stadtgebiet gefährde die Partei die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Plakate brandmarken Migranten als generell gefährlich
Migranten würden unterschiedslos als widerrechtliche Eindringlinge kriminalisiert. Verstärkt werde diese herabwürdigende Wirkung des Wahlplakates durch die in großen Lettern hervorgehobene Aussage "Migration tötet!". Hierdurch würden Migranten generell als gefährlich gebrandmarkt und pauschal mit Tötungsdelikten verknüpft.
Plakat erweckt Eindruck der Verantwortlichkeit von Migranten für Vielzahl von Todesfällen
Die Aufzählung von Städtenamen erwecke darüber hinaus den Eindruck, dass Migranten in Deutschland für eine unüberschaubare Zahl von Todesfällen verantwortlich seien. Die Gestaltung sei so gewählt, dass der Eindruck entstehe, diese Aufzählung lasse sich endlos fortführen, weil es sich nur um einen kleinen Ausschnitt aus der Wirklichkeit handele. Durch diesen Effekt werde die verächtlich machende Wirkung des Plakates weiter verschärft.
Ängste gegen Migranten werden geschürt - öffentlicher Friede in Gefahr
Das Wahlplakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, weil Ängste gegen Migranten geschürt würden, indem sie pauschal als Schwerststraftäter dargestellt würden und suggeriert werde, dass der Staat selbst nicht willens oder in der Lage sei, Deutsche vor gewalttätigen Angriffen von Migranten zu schützen. Dadurch könne das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert und die Gewaltschwelle herabgesetzt werden, so das VG. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.