Asylklage abgewiesen, Kosten dennoch der Stadt auferlegt
Ein Asylbewerber hatte Mitte 2017 bei der Ausländerbehörde der Stadt eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Nachdem dieser Antrag nahezu ein Jahr lang nicht beschieden worden war, erhob er Klage beim Verwaltungsgericht. Trotz Aufforderung des Gerichts beschied die Stadt den Antrag auch während des Gerichtsverfahrens nicht und nahm zur Klage nicht Stellung. Das VG wies die Klage ab, weil der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Aufenthaltserlaubnis habe. Das VG hat aber die Kosten der Stadt Wuppertal auferlegt, weil das Klageverfahren ohne ihr Verschulden nicht nötig gewesen wäre.
VG: Organisationsverschulden wegen jahrelanger Personalnot
Das Verschulden der Stadt liege in einer seit mehreren Jahren bestehenden Personalnot und Überlastung des Ausländeramtes, auf das die zuständigen Organe der Stadt nicht adäquat reagiert hätten. Mit dem starken Zuzug von Ausländern seien die von der Ausländerbehörde zu bearbeitenden Fälle noch weiter angestiegen. Wegen der Überlastung der Mitarbeiter würden viele besonders qualifizierte Mitarbeiter in andere Kommunen abwandern. Die verbliebenen Mitarbeiter hätten die Ausfälle zu schultern und neue Kräfte in das anspruchsvolle Ausländerrecht einzuarbeiten. In der Folge könne die Ausländerbehörde ihre gesetzlichen Aufgaben, wie der entschiedene Fall zeige, nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen. Anträge würden nicht beschieden und Betroffene müssten wochenlang auf einen Termin warten. Der Stadtspitze sei Organisationsverschulden vorzuwerfen.