AG Düsseldorf darf über Verfahren gegen früheren Fußballnationalspieler informieren

Die vom Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 04.09.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Auch entsprechende mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern dürfen abgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2020 entschieden und damit einen Eilantrag des früheren Nationalspielers abgelehnt.

Früherer Nationalspieler wollte Berichterstattung vermeiden

Der ehemalige Nationalspieler hatte im Weg der einstweiligen Anordnung erreichen wollen, dass dem AG untersagt wird, im Rahmen von Presseinformationen – insbesondere mit der Pressemitteilung vom 04.09.2020 – Auskünfte zu der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erteilen.

Auskunft zu Anklageerhebung war rechtens

Das VG nahm ausgehend von § 4 des Landespressegesetzes eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Informationsfreiheit der Presse auf der einen und des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen auf der anderen Seite vor. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der durch das AG erteilten Information den Vorrang gegenüber dem privaten Interesse, weder namentlich noch im Zusammenhang mit den angeklagten Straftatbeständen und Tathandlungen genannt zu werden, genieße. Unsachliche Formulierungen enthalte der Text der Pressemitteilung ebenso wenig wie eine unzulässige Vorverurteilung.

AG darf auch über Eröffnung des Hauptverfahrens informieren

Das weitere Begehren des Fußballspielers, dem AG eine vergleichbare Information der Öffentlichkeit zu untersagen, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefallen ist, ist ebenfalls erfolglos geblieben. Auch insoweit hat das VG entschieden, dass das AG zur Unterrichtung der Medien unter Namensnennung und Darlegung etwaiger Tatvorwürfe berechtigt ist. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2020 - 20 L 1781/20

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2020.