"Hahneköppen" vor Gericht: Brauchtum oder Barbarei?
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Das "Hahneköppen" ist im Westen Deutschlands ein vielleicht nicht überall bekannter, aber doch regional etablierter Wettbewerb. Tierschützer fanden ihn gar nicht lustig und trugen das Veterinäramt zum Jagen, die Sache landete vor Gericht - doch der Brauch bleibt wohl bestehen.

"Hahneköppen" meint tatsächlich genau das, wonach es klingt: Hähnen den Kopf abtrennen. Etwas genauer lässt es sich so beschreiben: Es handelt sich um einen alten rheinischen Brauch, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit verbundenen Augen versuchen, mit einem Säbel einem kopfüber aufgehängten toten Hahn das Haupt abzuschlagen. Der Brauch existiert seit dem späten Mittelalter und ist heute vor allem im Bergischen Land, in der Eifel, im Raum Köln, im Jülicher Land und in der Gegend um Neuss verbreitet.

Die Tierschutzorganisation PETA fand an dieser Art des Wettbewerbs wenig Vergnügliches und fürchtete zudem, dass die Tiere extra zum Zwecke des "Köppens" getötet würden. Deshalb wandte sich die Organisation an das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium und erstattete sogar Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Denn bereits in § 1 S. 2 TierSchG heißt es: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." § 17 TierSchG stellt das Töten ohne einen "vernünftigen Grund" sogar unter Strafe. 

Veterinärämter untersagten Tötungen nach Druck von Tierschützern

Wenngleich vermutlich auch die engagiertesten "Hahneköpper" kaum darauf beharren dürften, dass es sich bei ihrem Brauch um einen "vernünftigen Grund" zum Töten handelt, liefen die Bemühungen von PETA zunächst ins Leere. Soweit bekannt stellte jedenfalls die Staatsanwaltschaft Wuppertal ein Verfahren gegen Mitglieder des Remscheider Vereins "Büchener Einigkeit 1886" mit der Begründung ein, dass die Hähne schließlich nicht nur zum "Köppen" getötet, sondern danach noch weiter verarbeitet würden - zu einer Hühnersuppe, wie der WDR seinerzeit den zuständigen Oberstaatsanwalt zitierte. PETA hielt das für wenig glaubhaft, da eine anschließende Verwertung - und sei es auch nur als Tiernahrung - angesichts der teils stundenlangen vorherigen Prozedur bei fehlender Kühlung eher auszuschließen sei.

Der Streit um den Brauch war damit jedoch in der Welt und animierte das Landwirtschaftsministerium, sich das Ganze einmal genauer anzuschauen. Dieses wies daraufhin im März des vergangenen Jahres alle Veterinärämter in NRW an, das Töten von Tieren zu solchen Zwecken zu untersagen. Zwei Solinger Vereine wollten sich ihren Brauch jedoch nicht verbieten lassen und zogen gegen die Allgemeinverfügung der Stadt vor das VG Düsseldorf, wo am Dienstag verhandelt wurde (Az.: 23 K 6911/24). Eine Entscheidung erging am Ende jedoch nicht, denn Vereine und Veterinärämter verglichen sich zuvor.

Hähne dürfen nicht fürs Brauchtum getötet werden

Wie das VG auf Anfrage von beck-aktuell mitteilte, einigten sich die Beteiligten darauf, dass das "Hahneköppen" auch künftig weiter stattfinden könne - jedoch nur unter engen Voraussetzungen. So dürften Hähne nur noch dann für den Brauch verwendet werden, wenn sie ohnehin aus anderem - tierschutzrechtlich unbedenklichem - Grund getötet würden, etwa bei einer schweren Erkrankung, um dem Tier weiteres Leid zu ersparen. Das sei dann im Einzelfall mit dem Veterinäramt abzuklären.

Wie das praktisch ablaufen soll, wird sich wohl noch zeigen müssen. Klar ist nur: Das "Hahneköppen" lebt fürs Erste weiter. Andere Vereine haben sich dagegen schon vor längerer Zeit für einen alternativen Weg entschieden und verwenden für ihre Wettbewerbe Attrappen. Das kritisiert PETA zwar trotzdem aufgrund der brutalen Symbolik, dürfte aber mit dem Tierschutzgesetz nicht in Konflikt geraten.

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 25. Juni 2025.

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