Außerordentliches Kündigungsrecht bejaht
Die Künstlerin des Werkes ist mit einen gerichtlichen Eilantrag gegen die Entfernung der Installation gescheitert. Zur Begründung hieß es, die Künstlerin habe das in einem Wettbewerb prämierte Kunstwerk "Kulisse" nach Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Görlitz in wesentlichen Punkten und damit in seinem Aussagegehalt verändert, ohne vorher Rücksprache zu nehmen. Damit habe sie gegen den von ihr geschlossenen Vertrag verstoßen, so dass der Stadt Görlitz ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages und in der Folge eine Entfernung des Kunstwerkes zustehe.
Frauenrechte und Abtreibung statt Görlitz thematisiert
Das zum Wettbewerb eingereichte Werk der Künstlerin habe sich ausgehend vom Titel und dem in eine vorgesehene Plexiglasscheibe eingravierten Wort "Kulisse" sowie der Aussage "Kinosaal verkehrt herum" zum einen mit Görlitz als häufiger Kulisse für Filme befasst, zum anderen mit der Veränderung der Position von Kinobesuchern als den im Normalfall Betrachtenden, die "in" diesem Kunstwerk zu Betrachteten werden. In dem jetzt an der Stadthalle aufgestellten Kunstwerk sei das Wort "Kulisse" nicht mehr enthalten. Stattdessen würden jetzt mit Blick auf die nahe Grenze zu Polen Frauenrechte und Abtreibung thematisiert.
"Pacta sunt servanda" gilt auch für Künstlerinnen
Das VG stellte in dem Beschluss zudem klar, dass das Grundrecht der Kunstfreiheit der Entfernung des Kunstwerkes nicht entgegen stehe. Denn die Künstlerin habe freiwillig einen Vertrag mit der Stadt Görlitz geschlossen und sich damit dessen vertraglichen Bindungen unterworfen. Der alte Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) gelte für alle Personen, die Verträge eingehen und damit auch für Konzeptkünstlerinnen- und künstler. Beschwerde gegen den Beschluss ist möglich.