Gespräch mit Kretschmer geplant
Die Veranstaltung auf dem Gelände der Universität Leipzig unter dem Motto "Wir. Machen. Klima." richte sich an alle Schüler in Sachsen, die ihre Themenwünsche, Fragen und Ideen über den Klimawandel und seine gesellschaftlichen Auswirkungen mit nach Leipzig bringen und dort miteinander und mit Fachleuten in einem Open Space diskutieren wollen. Der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) werde mit den Schülern sprechen und ihre Vorschläge entgegennehmen. "Es ist deine Zukunft: Also go for it!" So werbe der Landesschülerrat für die Veranstaltung.
Schülerin moniert allgemeinpolitische Betätigung
Eine Schülerin monierte, dass der Landesschülerrat mit seiner Teilnahme seine auf das Leben an den Schulen bezogenen Aufgaben überschreite und sich allgemeinpolitisch betätige, obwohl ihm das durch das sächsische Schulrecht ausdrücklich untersagt sei. Sie beantragte, dem Landesschülerrat die Mitwirkung an der Veranstaltung zu untersagen. Der Landesschülerrat mache Klimapolitik gemeinsam mit der Staatsregierung. Die Veranstaltung sei nicht ergebnisoffen geplant und organisiert, sondern der Klimawandel und seine Beeinflussbarkeit würden einfach unterstellt.
Schülerrat: Keine Politik, sondern Diskussionsplattform
Dagegen hat sich der Landesschülerrat mit dem Argument gewehrt, er wolle nicht selbst Politik machen, sondern ein Forum und eine Plattform zum Austausch mit vielen sächsischen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Als Reaktion auf den Eilantrag erklärte der Vorsitzende des Gremiums öffentlich: "Wir wären eine schlechte Schülervertretung, wenn wir uns nicht mit den Themen, die die Schüler bewegen, auseinandersetzen."
Gericht: Schulpolitischer Aufgabenbereich nicht verlassen
Die Richter teilten die Auffassung des Landesschülerrates, dass in der Mitveranstaltung der Klimakonferenz keine unzulässige allgemeinpolitische Betätigung zu sehen sei, und lehnten den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass sich der Landesschülerrat mit der Veranstaltung allgemeinpolitisch betätigen wolle. Das Gremium habe seinen schulpolitischen Aufgabenbereich nicht verlassen, weil es landesweite Veranstaltungen für Schüler anbieten dürfe, wenn es sich dabei eigener politischer Agitation und einer Einflussnahme auf die Schülerschaft enthalte. Die Vertreter des Landesschülerrates hätten für die Veranstaltung geworben, aber gerade kein eigenes klimapolitisches Statement abgegeben. Außerdem sei nicht ersichtlich, inwieweit der einzelnen Schülerin gerade durch die Mitwirkung des Landesschülerrates an der Klimakonferenz ein schwerer und unzumutbarer Nachteil entstehen könne, der nur durch eine einstweilige Anordnung abgewendet werden könne. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.