VG Cottbus bestätigt Entlassung eines Polizisten nach Teilnahme an Hindernislauf trotz Krankschreibung

Ein Polizist aus Brandenburg ist entlassen worden, weil er trotz Krankschreibung an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilgenommen hat. Der Mann war wegen einer Fußverletzung erkrankt. Er klagte gegen die sofortige Entlassung – bekam aber in der ersten Instanz kein Recht. Das Verwaltungsgericht Cottbus teilte am 13.07.2017 mit, dass es die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherr bestätige, wonach das Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten aufkommen lasse. Es liege ein Missbrauch der Krankschreibung vor (Az.: 5 L 110/17).

Mann präsentierte Teilnahme in sozialem Netzwerk

Der Mann bewältigte den Hindernislauf samt Tunnel, Stolperfallen und Schlammgraben. Er landete auf Platz 127 von rund 650 Teilnehmern. Als erschwerend wertete das Gericht, dass der Polizist anschließend seine Leistung unter Nennung seines Berufes in einem sozialen Netzwerk präsentierte. Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt aus Sicht des Gerichts die sofortige Entlassung.

Berufung noch möglich

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

VG Cottbus, Beschluss vom 13.07.2017 - 5 L 110/17

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2017 (dpa).

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