“Hängt die Grünen“-Wahlplakate in Zwickau dürfen bleiben

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan “Hängt die Grünen“ in Zwickau weiter aufhängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" am 14.09.2021 statt, allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Stadt Zwickau verfügte Beseitigung rechtsextremer Wahlplakate

Die Stadt Zwickau hatte verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck “Hängt die Grünen“ binnen drei Tagen abnehmen soll. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

VG hält Form der Wahlwerbung für zulässig

Das Verwaltungsgericht begründete seine dem entgegenstehende Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, die Plakate einstweilen nicht zu entfernen. Sie verfügte aber, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" von den Plakaten der Grünen, um deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am 14.09.2021. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.

Grüne rufen zu Plakatier-Aktion auf

Der Grünen-Landesverband hofft nach eigenen Angaben, dass die Stadt Zwickau Rechtsmittel einlegt. "Ein Mordaufruf gegen über 3.300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen", sagte Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher laut Mitteilung. Die Grünen riefen zu einer Plakatieraktion in Zwickau auf. Ziel sei dabei, es dem "III. Weg" unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand zu Plakaten der Grünen einzuhalten. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss scharf: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan "Hängt die Grünen", der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2021 (dpa).