VG Braunschweig: Passbehörde darf Entwicklungshelferin Ausreise nach Afghanistan nicht verbieten

Eine Passbehörde darf einer Entwicklungshelferin nicht die Reise nach Afghanistan verbieten, weil sie eine Entführung mit Lösegeldforderungen an die Bundesrepublik fürchtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 04.04.2017 entschieden. Das Passrecht biete im Regelfall keine Handhabe dafür, Eigengefährdungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu verhindern. Das VG hat die Berufung zugelassen (Az.: 4 A 383/16).

VG warnt vor geplanter Reise

Der Streit drehte sich um die Vorsitzende des Hilfsvereins «Katachel» im Kreis Gifhorn, Sybille Schnehage, die seit mehr als 20 Jahren in Afghanistan aktiv ist und regelmäßig in das Land reist. Die Passbehörde hatte den Geltungsbereich ihres Reisepasses so beschränkt, dass sie weder direkt noch über ein Drittland nach Afghanistan reisen kann. Das Gericht gab zwar ihrer Klage statt, kam aber dennoch zu dem Ergebnis, dass für sie eine erhebliche Entführungsgefahr besteht und riet ihr dringend, ihre Reisepläne zu überdenken.

VG Braunschweig, Urteil vom 04.04.2017 - 4 A 383/16

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2017 (dpa).

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