Tierschutzverein begehrte Einschreiten des Veterinäramts
In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der Staatsoper Berlin werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Die nächsten Aufführungen sind für den 29. und 30.10.2022 geplant. Ein anerkannter Tierschutzverein, der diese Verwendung für tierschutzwidrig hält, begehrte hiergegen kurzfristig ein Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Mitte von Berlin.
Schmerzen oder Schäden für Tiere nicht glaubhaft gemacht
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Zwar müsse die zuständige Behörde nach dem Tierschutzgesetz unter anderem dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung herangezogen würden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen hier gegeben seien.
Amtstierärztin hält Verwendung der Tiere für akzeptabel
Einerseits sei zwar – wie ein von ihm eingereichtes Gutachten ausführe – plausibel, dass Kaninchen in ihrer Eigenschaft als Fluchttiere angesichts der in den Käfigen fehlenden Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt, sie mithin in Angst und Schrecken versetzt würden und erheblich litten. Andererseits habe die Amtstierärztin des Bezirksamts Mitte von Berlin sich bei den Generalproben der Opern ein eigenes Bild von der Aufführungssituation verschafft. Dabei sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwendung der Tiere aus ihrer Sicht insgesamt akzeptabel sei. Die Tiere seien nur circa 15 Minuten im Einsatz und keiner der Mitwirkenden dürfe an die Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum gewesen.
Stellungnahme der Amtstierärztin von besonderem Gewicht
Beamteten Tierärzten und Tierärztinnen komme bei der Durchführung des Gesetzes und insbesondere bei der hier interessierenden Frage tierschutzwidriger Vernachlässigung eine besondere Funktion als Sachverständige mit hervorgehobener Beurteilungskompetenz zu, hebt das VG hervor. Ihrer Stellungnahme sei bei der Frage der Tierschutzwidrigkeit ein besonderes Gewicht beizumessen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.