Waffenlieferungen nach Israel: Gericht weist Klagen ab

Palästinenser sehen sich durch Waffenlieferungen von Deutschland an Israel in ihren Rechten verletzt. Das VG Berlin sieht das anders. Ein Kläger ist mittlerweile verstorben.

Palästinenser im Gazastreifen sind mit ihrem Versuch gescheitert, Waffenexporte an Israel zu verbieten. Das VG Berlin hat Klagen aus prozessualen Gründen zurückgewiesen, mit denen die Genehmigungspraxis der Bundesregierung angegriffen wurde (Urteile vom 12.11.2025 VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24).

Das Gericht hatte über zwei unterschiedlich gelagerte Klagen zu entscheiden. In einem Fall argumentierte der Kläger, die Genehmigungspraxis verstoße gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Dieser vorbeugende Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die Bundesrepublik genau so wieder handele, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth.

Im zweiten Verfahren griffen vier im Gazastreifen lebende Palästinenser – ein weiterer Kläger ist zwischenzeitlich bei einem Angriff gestorben – eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen an. Sie wollten, dass diese nachträglich als rechtswidrig eingestuft wird. Dies sei nur möglich, wenn die Gefahr bestehe, dass die Bundesregierung unter denselben Bedingungen wie im Herbst 2023 erneut so handeln würde, so das Gericht.

VG Berlin, Urteil vom 12.11.2025 - VG 4 K 45/24

Redaktion beck-aktuell, js, 12. November 2025 (dpa).

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