Stadt genehmigte Bau einer Flüchtlingsunterkunft ohne Durchführung naturschutzrechtlicher Prüfung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erteilte der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im November 2017 Baugenehmigungen für die Sanierung zweier ehemaliger Klinikgebäude und zweier ehemaliger Schwesternwohnheime zur Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft für insgesamt 502 Flüchtlinge. Naturschutzbehörden wurden in das Baugenehmigungsverfahren nicht eingebunden. Der Antragsteller, eine anerkannte Naturschutzvereinigung, erachtet das Vorhaben ausweislich eines von ihm in Auftrag gegebenen artenschutzfachlichen Gutachtens als potenziell schädlich für dort lebende Fledermäuse und Vögel. Nachdem der Antragsteller erfuhr, dass die BIM keinen Antrag auf Zulassung einer naturschutzrechtlichen Ausnahme bei der Senatsverwaltung gestellt hatte, wandte er sich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde und beantragte einen Baustopp bis zur Einholung naturschutzrechtlicher Zulassungen.
VG: Baumaßnahmen sind vorläufig zu untersagen
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag des Antragstellers entsprochen und die Behörde verpflichtet, der BIM die Baumaßnahmen vorläufig zu untersagen. Deren Durchführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz führen. Danach sei es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten - wie Fledermäuse - zu verletzen oder zu töten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten solcher Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Mit der Durchführung der geplanten Bauarbeiten werde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbote verstoßen. Jedenfalls müsse vor Aufnahme der Arbeiten der Tierbestand zunächst erfasst und sodann ein Konzept für den ökologischen Ausgleich erstellt werden, was hier nicht geschehen sei.