Versammlungsbehörde untersagte Veranstaltung
Für die genannten Tage meldete der Antragsteller Versammlungen an mit dem Thema "Anlässlich des 74. Jahrestages der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat". Die Versammlungsbehörde hat diese Veranstaltungen unter Berufung auf zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen untersagt.
Gewalttaten befürchtet
Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie aus April und Mai 2022 ließen befürchten, dass von den Versammlungsteilnehmenden Gewalttaten ausgehen werden, heißt es in der Begründung des Gerichts. So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen. Zu erwarten seien außerdem aller Voraussicht nach Äußerungen seitens der Teilnehmenden, die als öffentliche Aufforderung zu Straftaten beziehungsweise als Volksverhetzung strafbar seien.
Verbote auch verhältnismäßig
Bei der Prognose falle der für den sogenannten Nakba-Tag zu erwartende besonders hohe Mobilisierungsgrad zusätzlich ins Gewicht. Die für frühere Versammlungen festgestellte hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels – sei zudem geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd zu wirken. Angesichts dieser unmittelbaren Gefahren seien die Verbote auch verhältnismäßig.