VG Berlin: Kein Kita-Platz im Eilverfahren bei Kapazitätsmangel

Ein Kita-Platz kann trotz gesetzlichen Anspruchs nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden, wenn der Anspruch mangels Kapazität nicht erfüllbar ist. An die Stelle des primären Anspruchs trete dann ein Aufwendungsersatzanspruch für eine selbstbeschaffte Kinderbetreuung, so das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 21.02.2018 (Az.: VG 18 L 43.18).

VG: Kita-Anspruch mangels Kapazität derzeit nicht erfüllbar

Das VG erläutert, dass der Antragsteller zwar nach dem SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege habe. Auch müsse der zuständige Träger der Jugendhilfe grundsätzlich sicherstellen, dass für jedes Kind, das einen solchen Rechtsanspruch besitzt und für das ein entsprechender Bedarf geltend gemacht wird, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung stehe. Allerdings könne das zuständige Bezirksamt diesen Anspruch mangels Kapazität derzeit nicht erfüllen.

Kein Anspruch auf Neuschaffung von Kapazitäten

Wie das VG weiter ausführt, treffe den Antragsgegner im Rahmen seiner unbedingten Garantie- und Gewährleistungshaftung zwar die Pflicht, neue Dienste sowie Einrichtungen zu schaffen und damit das unzureichende Angebot zu erweitern. Dies lasse sich aber nicht so kurzfristig sicherstellen, dass der Antragsteller davon profitieren und ihm umgehend ein Betreuungsplatz zugewiesen werden könnte. Daraus resultiere aber kein subjektives Recht auf Neuschaffung von Kapazitäten, weil der Grund vor allem der nicht kurzfristig zu beseitigende Fachkräftemangel sei.

Statt Primäranspruch Aufwendungsersatzanspruch für selbstbeschaffte Kinderbetreuung

Das VG betont, dass der Antragsteller damit aber nicht gänzlich schutzlos gestellt sei. Vielmehr wandle sich der Primäranspruch in einen Sekundäranspruch auf Aufwendungsersatz in Form der Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Hilfe um, wenn der Rechtsanspruch wie hier leer laufe.

VG Berlin , Beschluss vom 21.02.2018 - 18 L 43.18

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2018.

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