Begründung des Urteils liegt noch nicht vor
Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das fünfte im November 2020. Ausweislich von Gerichtsunterlagen gab das Kanzleramt in dem Verfahren an, dass zu weiteren Terminen in dem Jahr keine Protokolle vorliegen. Der "Tagesspiegel" hatte Ende 2020 den Zugang zu den Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt, daher bleibt die Herausgabe zunächst auf diesen Zeitraum beschränkt. Eine Begründung für das Urteil gab es zunächst vom Gericht noch nicht, sie soll erst kommende Woche veröffentlicht werden, nachdem das Urteil allen Beteiligten zugestellt worden sei, hieß es.
Lockdowns und Kontaktbeschränkungen beschlossen
Bei ihren Gipfeln, die in der Corona-Hochphase im wesentlichen per Video stattfanden, verständigten sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidensten Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen. Nach den Beratungen informierten Merkel sowie einige Ministerpräsidenten über die Ergebnisse jeweils bei Pressekonferenzen.
"Tagesspiegel": Protokolle von historischer Bedeutung
Während die Bundesregierung die Unterlagen zum Ablauf der Beratungen als vertraulich einstufte und nicht herausgeben wollte, argumentierte der "Tagesspiegel", die Protokolle der Corona-Gipfel aus den Anfangszeiten der Pandemie seien bereits jetzt historische Dokumente. Zudem gebe es erhebliches öffentliches Interesse daran, wie sich die Regierungschefs in den damaligen Verhandlungen positioniert hätten. "Das Urteil stärkt die Informationsfreiheit und schafft Transparenz in der politisch wichtigen Frage, wie die Entscheidungen am Beginn der Corona-Pandemie zustande kamen", sagte der rechtspolitische Korrespondent der Zeitung, Jost Müller-Neuhof, der Deutschen Presse-Agentur.