VG Berlin: Fahrradstraße in der Berliner Prinzregentenstraße darf bleiben

Die Fahrradstraße in der Prinzregentenstraße zwischen dem Prager Platz und der Wexstraße im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 05.12.2018 entschieden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem erforderlichen Schutz für Radfahrer (Az.: VG 11 K 298.17).

Verkehrsteilnehmer monierte willkürliche Auswahl

Das Bezirksamt hatte den Straßenabschnitt im September 2010 zur Fahrradstraße gemacht. Seitdem dürfen dort mit Ausnahme von Anliegern keine Autos mehr fahren. Dagegen klagte ein Verkehrsteilnehmer. Er machte geltend, dass der Straßenzug nicht überwiegend von Radfahrern genutzt werde. Die neueste Verkehrszählung vom Mai 2018 sei nicht aussagekräftig, weil in diesem Monat erfahrungsgemäß besonders viele Radfahrer unterwegs seien. Der Bezirk habe die Straße willkürlich ausgewählt, um insgesamt mehr Fahrradstraßen zu schaffen.

VG geht von Übergewicht des nicht motorisierten Verkehrs aus

Das VG hat die Klage jetzt abgewiesen. In dem Straßenabschnitt der Prinzregentenstraße sei eine Fahrradstraße zwingend erforderlich, weil ansonsten der Radverkehr gefährdet sei. Die Verkehrszählung im Mai 2018 habe ergeben, dass die Straße von weitaus mehr Fahrrädern als motorisierten Fahrzeugen genutzt werde. Angesichts des deutlichen Überwiegens des Radverkehrs sei auch in Monaten, in denen erfahrungsgemäß weniger Verkehrsteilnehmer ein Fahrrad nutzten, von einem Übergewicht des nicht motorisierten Verkehrs auszugehen.

Angemessener Schutz für Radfahrer

Das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Straßenverkehr und das Abstandsgebot beim Überholen reichten nicht aus, um Fahrradfahrer angemessen zu schützen. Die Gefahrenlage für Radfahrer werde nämlich dadurch verschärft, dass die Fahrbahn der in beiden Richtungen befahrbaren Prinzregentenstraße an besonders engen Stellen lediglich 4,60 Meter breit sei. Dies mache Mischverkehr gefährlich.

Anlieger nur gering belastet

Der Bezirk habe die Prinzregentenstraße auch nicht willkürlich ausgesucht. Vielmehr sei er zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Anzahl der Radfahrenden erhöhen würde, zumal die Straße bereits Teil des Berliner Fahrradroutennetzes gewesen sei. Im Übrigen würden die Anlieger durch die Fahrradstraße nur gering belastet, weil sie die Straße weiter nutzen dürften. Der Durchgangsverkehr könne auf die parallel verlaufende, mehrspurige Bundesallee ausweichen.

VG Berlin, Urteil vom 05.12.2018 - 11 K 298.17

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2018.