IS-Unterstützer droht in Syrien Todesstrafe
In einer Erklärung seiner Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin aus Frankfurt am Main hieß es, die Bundesregierung sei verfassungsrechtlich verpflichtet, den in Nordsyrien inhaftierten Fabian G. zurückzuholen. Die Regierung handele aber aus politischen Motiven nicht und habe kein Interesse, eigene Staatsbürger nach Deutschland zu holen. Wegen der politischen Situation in Nordsyrien drohe dem Deutschen die Todesstrafe.
Fabians Vater kooperiert mit Staatsschutz
Nach Informationen der "Welt" war Fabian G. mit seinem jüngeren Bruder im Oktober 2014 von Kassel nach Syrien ausgereist, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Fabians Vater hat nach Darstellung der Anwälte umfangreich mit dem deutschen Staatsschutz kooperiert, um die Rückführung seines Sohnes zu gewährleisten. 2016 wurde ihm demnach mitgeteilt, dass sein Sohn tot sei.
Syrien würde Fabian ausliefern
Der Vater sei nach Syrien gereist, um sich zu vergewissern. Er habe seinen Sohn zwar nicht sprechen können. Die Gefängnisleitung habe ihm aber erlaubt, sein Kind zu sehen. Er habe es eindeutig erkannt und identifiziert, hieß es in der Erklärung. Dem Vater sei versichert worden, dass der Sohn umgehend nach Deutschland könne, wenn die Bundesrepublik die Auslieferung oder Ausweisung beantrage.
Noch weitere Klage auf Rückholung anhängig
Am VG Berlin gibt es noch eine weitere Klage auf Rückholung, wie der Sprecher sagte. Darin geht es um einen deutschen IS-Kämpfer, der im Irak festsitzt. Die Klagen werden in Berlin verhandelt, weil hier die Bundesregierung ihren Sitz hat.
Anwältin bedroht
Basay-Yildiz war in Drohfaxen mehrfach rassistisch beleidigt worden, auch ihre Familie wurde bedroht. Die Anwältin hatte im Prozess um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" Opfer vertreten. In anderen Verfahren verteidigt sie mutmaßliche islamistische Gefährder.