Die geplante Demonstration eines Verein vor der russischen Botschaft in Berlin hat das Thema "Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, zwei Jahre seit dem Beginn der Vollinvasion“. Der Verein beabsichtigt, am 24.2.2024 Bilder und Videos auf das Botschaftsgebäude zu projizieren. Die Berliner Polizei äußerte zwar keine Bedenken gegen die Versammlung als solche, untersagte jedoch das Anstrahlen des Gebäudes. Der Verein ersuchte um Eilrechtsschutz.
Das VG Berlin hat den Eilantrag zurückgewiesen (Beschluss vom 20.02.2024 - 1 L 57/24). Nach dem Wiener Übereinkommen vom 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen treffe den Staat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission nicht nur vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen, sondern auch um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien zwar grundsätzlich zulässig. Das Anstrahlen des Botschaftsgebäudes mit Bildern und Videos berge aber die Gefahr, dass der Mission eine von ihr nicht geäußerte oder gebilligte Meinung unzutreffend zugeschrieben und so die Würde der Mission verletzt wird. In Abwägung mit den Grundrechten des Vereins stelle die Untersagung des Anstrahlens nur einen geringfügigen und hinzunehmenden Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar, zumal die Demonstration wie geplant vor der russischen Botschaft stattfinden könne.