Bundesfinanzministerium muss weitere Dokumente an Attac herausgeben

Im Streit um die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac muss das Bundesfinanzministerium sieben weitere Dokumente herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und einer Klage der Organisation teilweise stattgegeben. Es handelt sich bei den Unterlagen um Teile der Kommunikation zwischen Ministerium und Bundesfinanzhof im Rahmen des Verfahrens zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Attac prüft Fortführung wegen Herausgabe restlicher Unterlagen 

Die Behörde hat dazu insgesamt mehr als 110 Dokumente aufgelistet, ein Großteil davon lag Attac bereits vor. Das Netzwerk wertete die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, als Erfolg. Anhand der Dokumente könne man nun nachvollziehen, in welcher Form das Bundesfinanzministerium Abgeordnete in verschiedenen Ausschüssen über das Verfahren informiert habe, sagte Sprecherin Frauke Distelrath. Man werde in Ruhe prüfen, ob weiter um die Herausgabe der restlichen zwölf Dokumente gekämpft werde. Dabei handelt es sich insbesondere um E-Mails zwischen Finanzbehörden auf Bundes- und Landesebene. Aus Sicht des Ministeriums sind die Unterlagen vertraulich. Deshalb verwehrte die Behörde die Herausgabe. Zunächst hatte das Ministerium sämtliche Unterlagen zurückgehalten – auch mit Verweis auf noch laufende Gerichtsverfahren. Nachdem diese abgeschlossen waren, hatte das Ministerium jedoch Dokumente freigegeben. 

BFH bestätigte Aberkennung der Gemeinnützigkeit – Verfassungsbeschwerde anhängig 

Attac geht es nach eigenen Angaben um Transparenz in dem Verfahren – auch mit Blick auf die Folgen für die Zivilgesellschaft. Aus Sicht des Netzwerks wird der Begriff der Gemeinnützigkeit zu eng ausgelegt und behindert so die Arbeit Tausender Vereine für das Gemeinwohl. Das Finanzamt Frankfurt hatte dem Attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil das Netzwerk zu politisch sei. Mitglieder und Unterstützer können dadurch ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Das Netzwerk selbst muss Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen. Attac klagte deswegen mehrfach gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Zuletzt hatte sie der Bundesfinanzhof Anfang 2021 ein weiteres Mal verneint. Im Frühjahr 2021 hat Attac Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Derzeit sei nicht ersichtlich, wann sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, sagte Attac-Sprecherin Distelrath am Dienstag.

VG Berlin, Urteil vom 13.12.2022 - 2 K 102/21

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2022.