VG Berlin: "Bierbikes" rollen weiter durch Berlin – mit Einschränkungen

Sogenannte Bierbikes können in der Bundeshauptstadt mit Einschränkungen vorerst weiter unterwegs sein. Wie bisher sind aber der Boulevard Unter den Linden, die Friedrichstraße und die Leipziger Straße tabu. Das sieht ein Kompromiss vor, auf den sich der Betreiber der Bigbikes und das Bezirksamt Mitte am 22.02.2018 vor dem Berliner Verwaltungsgericht einigten. Die neue Sondererlaubnis wird zunächst bis Ende Februar 2019 befristet. Neu ist auch, dass Fahrten am Samstag und Sonntag uneingeschränkt möglich sein sollen.

Vergleich nach zweistündiger Verhandlung

Im Streit um die Riesenfahrräder mit bis zu 16 Sitzplätzen, Musikanlage und Bier vom Fass hatte das Gericht den Vergleich vorgeschlagen, der nach zweistündiger Verhandlung zustande kam. Die Klage wurde zurückgezogen, das Verfahren eingestellt. Bigbike-Betreiber Ulrich Hoffmann-Elsässer hatte gegen die Einschränkungen der bisherigen Sondernutzungserlaubnis geklagt, weil sie aus seiner Sicht rechtswidrig waren. Die Auswahl der Straßen sei willkürlich. Er wollte das "sportliche Sightseeing" mit festen Regeln, bei dem "auch gern ein gepflegtes Bier getrunken werden kann" gerade auch an den touristischen Hotspots wie Unter den Linden und der Friedrichstraße anbieten.

Zeitliche Beschränkungen für Wochenende aufgehoben

Auf eine Erlaubnis für die begehrten Straßen ließ sich das Bezirksamt nicht ein, hob dafür aber die zeitlichen Beschränkungen für das Wochenende auf. Hoffmann-Elsässer zeigte sich halbwegs zufrieden. "Das wirtschaftliche Aus ist abgewendet." Zu dem Kompromiss sagte er: "Das ist wie bei Koalitionsverhandlungen." Er werde damit leben müssen. Die Sperrung der großen Straßen könne er aber nicht nachvollziehen, so der Anbieter mit zehn Bikes. 98% seiner Gäste seien Touristen, die würden die markanten Sightseeing-Punkte sehen wollen, und die seien nun mal im Bezirk Mitte. Andere touristische Anbieter – Hop-on Hop-off-Busse, Trabi-Safari, Segways – dürften sich dort tummeln, hatte er vor dem Richter argumentiert.

Alkohol wurde nicht thematisiert

Nach Kritik an lärmenden, angetrunkenen Gästen auf den Gemeinschaftsrädern, die auch mal als rollende Partytheke bezeichnet wurden, hat das 2009 gestartete Unternehmen laut Hoffmann-Elsässer sein Image gewandelt. "Wir lassen keine Sauftouristen auf die Straße", hatte er der Deutschen Presse-Agentur vorab gesagt. Für die Touren mit Fahrer – zwei Stunden etwa am Samstag kosten 300 Euro – können bis zu 30 Liter Bier im Fass mitgeordert werden. Alkohol an Bord war in der Verhandlung aber kein Thema.

Tourismuschef befürchtet Ballermann-Image

Berlins Tourismuschef Burkhard Kieker hatte sich schon 2012 dafür ausgesprochen, die Gefährte komplett zu verbieten. Sie förderten ein Ballermann-Image und seien eine Belästigung. In der niederländischen Hauptstadt Amsterdam sind Touren mit solchen Rädern inzwischen verboten. Es sei nur ein Schritt von vielen, um gegen das Zuviel an Touristen anzugehen, schrieb die "Süddeutsche Zeitung" zu dieser Entscheidung.

VG Berlin

Redaktion beck-aktuell, Jutta Schütz, 23. Februar 2018 (dpa).

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