VG Berlin: Berliner Senat darf für Schließung des Flughafens Berlin-Tegel werben

Die Landesregierung darf mit einem Brief an die Berliner Haushalte für die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel und ein "Nein" beim Volksentscheid am 24.09.2017 werben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 05.09.2017 einen dagegen gerichteten Eilantrag der Initiative "Berlin braucht Tegel" zurückgewiesen. Der Antrag sei bereits unzulässig, heißt es in der Begründung (Az.: VG 2 L 148.17).

Antragstellerin: Werbeaktion wegen Verwendung staatlicher Mittel rechtswidrig

Für Druck und Versand des Briefes fallen Kosten in Höhe von circa 431.000 Euro an, die aus dem Landeshaushalt beglichen werden sollen. Mit ihrem Eilantrag wollte die Antragstellerin den Versand der Briefe stoppen; sie hält die Werbeaktion wegen der Verwendung staatlicher Mittel für rechtswidrig.

Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet – Rechtsverstoß nicht glaubhaft gemacht

Das VG wies den Eilantrag zurück. Der Verwaltungsrechtsweg sei schon nicht eröffnet, denn für das Verfahren liege eine abschließende Sonderzuweisung an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vor. Im Übrigen wäre der Antrag mangels Anordnungsanspruch auch unbegründet. Die Antragstellerin habe keinen Rechtsverstoß glaubhaft gemacht. Gemäß § 40d Satz 1 und 2 Abstimmungsgesetz dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen; dies schließe den Einsatz angemessener Mittel ein. Für die Frage, ob der Einsatz öffentlicher Mittel angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welchen Werbeaufwand die Antragstellerin mit welchem finanziellen Engagement betreibt und in welchem Verhältnis der Werbeaufwand der Regierung hierzu steht. Hierzu habe die Antragstellerin nicht ausreichend konkrete Angaben gemacht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

VG Berlin, Beschluss vom 05.09.2017 - 2 L 148.17

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2017.

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