Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ausweisung eines jungen Irakers bestätigt, der wegen Beteiligung an der Hinrichtung eines hohen irakischen Offiziers durch den IS zu einer mehrjährigen Jugendhaft verurteilt wurde. Von ihm gehe auch weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus, urteilte das VG aufgrund der strafrichterlichen Feststellungen und dem Nachtatverhalten, unter anderem weitere schwere Gewalttaten, des Irakers. 

Kläger beteiligte sich an Hinrichtung eines irakischen Offiziers

Der Kläger hatte sich im Oktober 2014 im Irak an der öffentlichkeitswirksam inszenierten Hinrichtung eines hohen irakischen Offiziers durch Kämpfer des Islamischen Staats (IS) nach der Einnahme der Stadt Mossul beteiligt. Im Jahr 2015 war er mit seiner Familie aus dem Irak in die Bundesrepublik eingereist. Aufgrund ihrer Angaben im Asylverfahren, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellten, waren alle Familienmitglieder als Flüchtlinge anerkannt worden. Exil-Iraker identifizierten den Kläger und seinen Vater später auf einem aufwändig inszenierten Propagandavideo des IS als Teilnehmer der Hinrichtung und wandten sich an die deutschen Behörden.

Ausweisung nach Jugendstrafe wegen Beteiligung an IS-Verbrechen

Im Juni 2021 verurteilte das Kammergericht den Kläger nach umfassender Beweisaufnahme wegen eines Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe. Das Kammergericht stellte fest, dass der Kläger auch nach seiner Einreise in das Bundesgebiet weitere schwere Gewaltdelikte begangen, Zeugen eingeschüchtert und die Videosequenz der Hinrichtung verbreitet habe. Mit Blick auf die Haftentlassung des Klägers im Jahr 2023 verfügte die Berliner Ausländerbehörde die Ausweisung. Die dagegen gerichtete Klage begründete der Kläger damit, dass das Urteil des Kammergerichts noch nicht rechtskräftig sei und dass von ihm keine Gefahr in Deutschland ausgehe, weil er hier nicht radikal islamistisch in Erscheinung getreten sei.

VG bestätigt Ausweisung: Kläger weiterhin gefährlich

Das Verwaltungsgericht hat die Klage zurückgewiesen und die Ausweisung aufgrund der strafrichterlichen Feststellungen und dem Nachtatverhalten des Klägers bestätigt. Danach gehe von diesem auch weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus. Dass der Kläger zuletzt keine radikal-islamistischen Tendenzen an den Tag gelegt habe, mindere seine Gefährlichkeit nicht. Einer weiteren Beweisaufnahme bedürfe es nicht.

VG Berlin, Urteil vom 25.08.2022 - 13 K 41.19

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2022.