Umstrittene Parteispende: Berliner CDU darf 800.000 Euro behalten

Kurz vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 in Berlin spendete der Unternehmer Christoph Gröner 800.000 Euro an die CDU. Die Zahlung machte er nicht von Bedingungen abhängig, entschied das VG Berlin. Er selbst hatte in einem Interview noch das Gegenteil angedeutet.

Gröner und seine Firma überwiesen der CDU im März und Dezember 2020 insgesamt 800.000 Euro. Martin Sonneborn, Satiriker und Europaabgeordneter der Partei "die Partei" sah durch die Spende die Chancengleichheit der Parteien verletzt und klagte darauf, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung. Gröner selbst wurde laut Bundestagsverwaltung damals nicht vernommen. Das VG sah Klärungsbedarf und wollte von ihm selbst wissen, ob er Erwartungen mit der Spende an die CDU verbunden habe.

Interview mit Folgen

Ausgangspunkt der Vorwürfe war ein Interview Gröners aus dem Mai 2021 mit Deutschlandfunk Kultur. Darin sagte Gröner, angesprochen auf seine Spende: "Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt". In der Folge führte er aus, eine der Bedingungen sei, dass "die Kinder im Kinderheim, die behindert sind, genauso viel Geld für ihre Kleider kriegen wie die nichtbehinderten. Die kriegen nämlich 200 Euro weniger".

Weiterhin habe er der CDU mitgeteilt, dass für den Fall, dass das BVerfG den Mietendeckel nicht abschaffe, er nicht möchte, dass die CDU eine Abschaffung realisiere, er für diesen Fall aber eine Modifizierung fordere. Seine dritte Bedingung sei, so Gröner in dem Interview, dass die Kommunikation zwischen Kinderheimen und den zuständigen Sachbearbeitern und Referenten bei Behörden verbessert werde.

Gröner erklärte später, dass diese Aussagen Lügen gewesen seien. "Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt", sagte er. "Das war ein schrecklicher Fehler." Er sei ein impulsiver Mensch und sei sich damals der Tragweite seiner Aussage für die Partei nicht bewusst gewesen. Mit dem heutigen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, habe er nie persönlich über die Spende gesprochen. "Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann - und habe sie nicht gestellt", sagte der Unternehmer. Er habe die Unwahrheit gesagt, um sich besser darzustellen.

Gröner überzeugt das VG

Die Klage sei zwar zulässig, so das VG Berlin (Urteil vom 30.09.2025 - VG 2 K 78/24). "Die Partei" könne geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein, wenn die Bundestagsverwaltung bei einem Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot gegen die betroffene Partei nicht einschreite. Dieses Recht folge aus dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Chancengleichheit aller politischen Parteien.

Das VG Berlin bestätigte aber Gröners Aussage, er habe keinen Einfluss nehmen wollen und erklärte die Klage für unbegründet. Der Berliner Landesverband der CDU habe die Spenden annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Eine Partei dürfe Spenden nicht annehmen, die ihr erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.

Davon sei bei den vorliegenden Spenden aber nicht auszugehen. Nach der Beweisaufnahme durch Vernehmung Gröners als Zeugen habe sich die Kammer nicht davon überzeugen können, dass er im maßgeblichen Zeitpunkt der Spendenleistung eine konkrete Erwartung gegenüber einer spendenannahmeberechtigten Person der Berliner CDU geäußert habe. Gröner habe vielmehr nachvollziehbar dargelegt, dass seine Spendenmotivation darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Er habe glaubhaft eingeräumt, in den medialen Äußerungen zu seinen Spenden gelogen zu haben. Bei dieser Sachlage sah die Kammer keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme.

Sonneborn: Fehlverhalten der Verwaltung überprüfbar

Sonneborn wertete die Entscheidung als "ambivalent". Als Erfolg wertete er, dass das Gericht mit seinem Urteil klargestellt hat, dass konkurrierende Parteien berechtigt sind, gegen Entscheidungen der Bundestagsverwaltung vorzugehen. Schließlich wirke es sich auf die Parteien aus, wenn eine Sanktion fälschlicherweise nicht erfolge, so das Gericht. "Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Fehlverhalten der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen", sagte Sonneborn. Darum kämpfe man seit langem.

Der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zeigte sich einerseits erfreut. Zugleich befürchtete er jedoch, dass Konkurrenzparteien verstärkt Spenden überprüft wissen wollen. "Da muss möglicherweise der Gesetzgeber ran, weil das sonst eine Klageflut verursachen könnte."

Für den Verein Lobbycontrol hat das Verfahren gezeigt, wie schwierig es ist, im Nachhinein festzustellen, ob durch eine Spende Einfluss genommen werden sollte. Nötig sei ein "Parteienspendendeckel", sagte Sprecher Aurel Eschmann.

Redaktion beck-aktuell, js, 30. September 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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