Asylverfahren: Auswärtiges Amt muss Lageberichte ungeschwärzt herausgeben

Wie stellt sich die Situation in der Heimat asylsuchender Menschen dar? Auch solche Daten werden von deutschen Behörden zusammengetragen. Wie viel davon muss der Öffentlichkeit zugänglich sein?

Das Auswärtige Amt muss nach einer Gerichtsentscheidung Lageberichte zum Iran und zu Nigeria ungeschwärzt herausgeben. Das hat das VG Berlin entschieden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte (Urteile vom 13.06.2025 - VG 2 K 116/23 und VG 2 K 302/23). Eine Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hatte gegen eine pauschale Einstufung der Lageberichte als Verschlusssache geklagt. 

Mit der Unterstützung der Internetplattform "FragDenStaat" wollte die Frau erreichen, dass die Lageberichte ungeschwärzt zugänglich gemacht werden. Sie verwies auf das Informationsfreiheitsgesetz. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage müsse möglich sein, argumentierte sie. Im konkreten Fall ging es um die Situation im Iran und in Nigeria im Jahr 2022.

Schwärzung ist möglich, aber nur mit widerspruchsfreier Erläuterung

Das Auswärtige Amt hatte die Schwärzung unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten sowie der inneren und äußeren Sicherheit begründet. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Es betonte laut Sprecherin, dass dem Auswärtigen Amt grundsätzlich ein großer Spielraum zusteht bei der Prognose, ob die Veröffentlichung von Informationen in Lageberichten Nachteile in Bezug auf diplomatische Beziehungen haben kann. Dies muss jedoch erläutert werden und darf nicht widersprüchlich sein.

Die Richter hielten die Erläuterung im vorliegenden Fall aber für widersprüchlich. Denn die Inhalte solcher Lageberichte würden auch bei öffentlichen Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten besprochen und seien dann in veröffentlichten Urteilen einsehbar. Zudem habe das Auswärtige Amt selbst einen Großteil der Berichte auf Anfrage herausgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, cil, 13. Juni 2025 (dpa).

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