14 Hunde der Rasse französische Bulldogge – zwölf Welpen und zwei Muttertiere – mussten teilweise in dunklen, verschmutzten Kellerräumen leben. Einige der Welpen wurden zum Verkauf von ihrem Muttertier getrennt, obwohl sie noch keine acht Wochen alt waren – ein eindeutiger Verstoß gegen § 2 Abs. 4 TierSchHundeV. Anfang Januar 2026 nahm die Polizei dem Mann die Hunde weg, das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenik ordnete ein Haltungs- und Betreuungsverbot an und verfügte, dass die Tiere verkauft werden.
Dagegen legte der Mann Widerspruch bei der Behörde ein und begehrte gerichtlichen Eilrechtsschutz vor dem VG Berlin – erfolglos: Das VG Berlin bestätigte die behördlichen Anordnungen vollumfänglich (Beschluss vom 10.03.2026, Az. 17 L 89/25).
Der Mann habe seine Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere verletzt. Die wiederholte Trennung und Veräußerung der Welpen vor dem Erreichen der achten Lebenswoche verstießen ebenfalls grob gegen den Tierschutz und hätten den Tieren erhebliche Leiden zugefügt. Die fehlende Einsicht des Mannes ob seines Verhaltens zeige, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlen, daher sei ihm die Haltung und Betreuung sämtlicher Tiere zu verbieten. Der Mann hat Beschwerde gegen den Beschlusse eingelegt.


