Änderungsbescheid im Januar 2017
Gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Oberallgäu von März 2015 hatten der Landesbund für Vogelschutz in Bayern und der Bund Naturschutz in Bayern geklagt. Während des laufenden Gerichtsverfahrens holte das Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach und erließ Mitte Januar 2017 einen Änderungsbescheid.
VG: Auch neue Planfeststellung rechtswidrig
Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss auch in seiner derzeitigen Fassung rechtswidrig. Die geplante Wasserkraftanlage, insbesondere das geplante fünf Meter hohe Stauwehr, würde die Gewässerqualität der Ostrach verschlechtern und ein Natura-2000-Gebiet wesentlich beeinträchtigen. Zudem stehe dem Vorhaben die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen" entgegen.
Kein überwiegendes öffentliches Interesse ersichtlich
Die Voraussetzungen, um das Vorhaben durch die Erteilungen von Befreiungen gleichwohl zu verwirklichen, liegen nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Insbesondere bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse am Bau von Wasserkraftwerken, wenn hierdurch in ökologische Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung oder naturschutzrechtliche Schutztatbestände von Gewicht eingegriffen werde.