Personalrat für dauerhafte Anstellung der neuen Kollegen
Der Gesamtpersonalrat hatte daher gegen die eigene Behörde geklagt. Das Gremium sah Verstöße gegen das Arbeits-, Haushalts- und Sozialrecht, kritisierte eine Benachteiligung der befristet Beschäftigten und eine Mehrbelastung der Stammbelegschaft. Die Einarbeitung der neuen Kollegen sei eine große Zusatzbelastung gewesen, sagte der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Rudolf Scheinost. Denn die Kollegen hätten zugleich Vorgaben erfüllen müssen, eine bestimmte Zahl von Asylverfahren in einer bestimmten Zeit abzuarbeiten. Der Personalrat will erreichen, dass die BAMF-Kollegen Dauerstellen bekommen.
"Qualitätseinbußen" bei Asylverfahren aufgrund der Befristungen
Immer wieder mit Befristungen zu arbeiten, bringe bei Asylverfahren "Qualitätseinbußen", sagte Scheinost. "Man erreicht damit keine Kontinuität." Viele der Stellen hätten von Anfang an dauerhaft besetzt werden können, kritisierte er. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt angekündigt, bisher befristete Stellen von BAMF-Mitarbeitern zu entfristen. Aktuell sind noch etwa 1.300 der mehr als 7.000 Bamf-Mitarbeiter befristet beschäftigt.
Weitere Verfahren anhängig
Schon mehrfach hatten sich die Behörde und ihr Personalrat vor Gericht gestritten – ebenfalls um die Einstellung von Mitarbeitern oder auch über die Anordnung von Schichtarbeit. Gegen die aktuellen Beschlüsse können BAMF und Personalrat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Anhängig in Ansbach sind noch Verfahren, in denen es um 34 weitere Einstellungen geht.