VG Aachen: Kohlegegner durften am Bahnhof Düren polizeilich kontrolliert werden

Die Polizei durfte am 26.10.2018 am Bahnhof Düren Kontrollstellen einrichten, um mit einem Sonderzug anreisende Kohlegegner des Aktionsbündnisses "Ende Gelände" zu überprüfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom selben Tag und lehnte zwei Eilanträge Betroffener ab. Denn es habe genügend Anhaltspunkte für bevorstehende illegale Protestaktionen gegeben (Az.: 6 L 1608/18).

VG: Kontrollstellen zulässig – Ausreichende Anhaltspunkte für illegale Protestaktionen

Laut VG war die Einrichtung der Kontrollstelle am Bahnhof Düren am 26.10.2018 rechtmäßig. Grundlage dafür sei das nordrhein-westfälische Polizeigesetz gewesen. Insbesondere habe die Polizei in ihrem Bericht vom 24.10.2018 nachvollziehbar dargelegt, dass anlässlich der von dem Aktionsbündnis "Ende Gelände" bis zum 29.10.2018 geplanten Protestaktionen auch wieder - wie in den vergangenen Jahren - mit Blockadeaktionen (etwa Kraftwerke, Kohlebahn), einem Eindringen auf das Gelände der Tagebaue und mit Widerstandshandlungen gegenüber Polizeibeamten zu rechnen sei. Vor diesem Hintergrund bestanden aus Sicht des VG hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass bei diesen Aktionen auch Straftaten nach dem Versammlungsgesetz begangen würden.

Kein konkreter Straftatverdacht erforderlich

Da die Einrichtung einer Kontrollstelle rechtmäßig sei, müssten sich auch die Antragsteller einer Kontrolle durch die Polizei unterziehen, und zwar unabhängig davon, ob gegen sie ein konkreter Straftatverdacht bestehe, so das VG weiter. Unerheblich sei dabei, dass einer der beiden Antragsteller angeblich nicht mit dem "Sonderzug aus Prag" angereist sei und der andere ihn als "parlamentarischer Beobachter" begleitet habe. Dass die Antragsteller durch die Kontrollen in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt sein könnten, sei nicht erkennbar. Die Maßnahme sei auch nicht unverhältnismäßig, weil sich die Kontrollen über einen längeren Zeitraum hinzögen. Die betroffenen "Aktivisten" hätten es selbst in der Hand, durch Mitwirkung an den Kontrollen dafür zu sorgen, dass sie den Kontrollbereich schnellstmöglich verlassen können.

VG Aachen, Beschluss vom 26.10.2018 - 6 L 1608/18

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018.

Mehr zum Thema