Beschlagnahme von Rocker-Motorrädern war rechtmäßig

Die Polizei durfte zwei Motorräder der Marke Harley Davidson sicherstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen unter Verweis darauf entschieden, dass sie dem Vereinsvermögen des verbotenen Rockerclubs Bandidos MC zuzurechnen seien.

Polizei stellte Motorräder sicher

Die Motorräder waren nach dem Vereinsverbot des deutschen Ablegers des Rockerclubs Bandidos MC im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung beim Bruder des Klägers, der nach den Erkenntnissen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen führendes Mitglied der Bandidos ist, beschlagnahmt worden. Der Kläger wehrte sich gegen die Sicherstellungsverfügung und begehrte die Herausgabe der Motorräder.

Motorräder Vereinsvermögen zuzurechnen

Der Kläger blieb erfolglos mit seinem Begehren. Das VG Aachen stellte klar, dass die Motorräder dem Vereinsvermögen des Rockerclubs zuzurechnen seien. Dabei sei der Vermögensbegriff in diesem Zusammenhang nicht wirtschaftlich zu verstehen, sodass es nicht darauf ankomme, dass der Kläger Eigentümer der Motorräder sei.

Nutzung für Vereinstätigkeiten 

Entscheidend sei, so das VG weiter, dass der Bruder des Klägers die Motorräder zur Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins genutzt habe. Er sei nicht lediglich Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten gewesen, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers. Dies begründet das VG insbesondere mit dem Wohnort des Bruders in Nordrhein-Westfalen, seiner Teilnahme an Veranstaltungen der deutschen Vereinigung und bei ihm aufgefundenen Gegenständen sowie von ihm getragenen Kutten, die auf die deutsche Organisation hinweisen. Zudem lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bruder die Motorräder auch für Vereinstätigkeiten genutzt habe.

VG Aachen, Urteil vom 18.01.2022 - 6 K 1767/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2022.