Es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat, wenn die Regierung jeweils mehr Mitglieder bestellen könne als andere Stellen, heißt es im Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.
Das Land Burgenland hatte gegen die aktuelle Macht der Regierung in diesen Gremien geklagt. Nun müssen Teile des ORF-Gesetzes bis März 2025 geändert werden. Die aktuelle Arbeit und auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind vom Urteil nicht betroffen.
Keine vorzeitige Neubestellung von Stiftungsräten
Obendrein dürfen laut Verfassungsgerichtshof die von Regierung und Ländern bestellten Mitglieder des Stiftungsrats erst nach ihrer Amtszeit von vier Jahren und nicht vorzeitig, etwa bei einem Regierungswechsel, neu bestellt werden. Außerdem enthält das ORF-Gesetz laut VfGH keine Vorkehrungen dafür, wie sich die Vielfaltsanforderungen bei der Auswahl der Gremien-Mitglieder konkret widerspiegeln sollen. Damit sei der Entscheidungsspielraum zu weit.
Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des Senders und hat 35 ehrenamtliche Mitglieder. Aufgabe der Stiftungsräte ist unter anderem, alle fünf Jahre den ORF-Intendanten und auf dessen Vorschlag bis zu vier Direktoren und neun Landesdirektoren zu berufen. Der Sender beschäftigt etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.