VfGH Österreich kippt ORF-Gesetz teilweise: Regierung hat zu viel Einfluss

Die Regierung in Österreich darf nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes nicht mehr so viel Einfluss auf die Zusammensetzung von Gremien des öffentlich-rechtlichen ORF nehmen. Der Verfassungsgerichtshof erklärte Teile der bisherigen Regelungen für verfassungswidrig.

Es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat, wenn die Regierung jeweils mehr Mitglieder bestellen könne als andere Stellen, heißt es im Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. 

Das Land Burgenland hatte gegen die aktuelle Macht der Regierung in diesen Gremien geklagt. Nun müssen Teile des ORF-Gesetzes bis März 2025 geändert werden. Die aktuelle Arbeit und auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind vom Urteil nicht betroffen. 

Keine vorzeitige Neubestellung von Stiftungsräten 

Obendrein dürfen laut Verfassungsgerichtshof die von Regierung und Ländern bestellten Mitglieder des Stiftungsrats erst nach ihrer Amtszeit von vier Jahren und nicht vorzeitig, etwa bei einem Regierungswechsel, neu bestellt werden. Außerdem enthält das ORF-Gesetz laut VfGH keine Vorkehrungen dafür, wie sich die Vielfaltsanforderungen bei der Auswahl der Gremien-Mitglieder konkret widerspiegeln sollen. Damit sei der Entscheidungsspielraum zu weit. 

Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des Senders und hat 35 ehrenamtliche Mitglieder. Aufgabe der Stiftungsräte ist unter anderem, alle fünf Jahre den ORF-Intendanten und auf dessen Vorschlag bis zu vier Direktoren und neun Landesdirektoren zu berufen. Der Sender beschäftigt etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Redaktion beck-aktuell, hs, 10. Oktober 2023 (dpa).

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